Pfefferspray ist ein populäres Abwehrmittel. Privatpersonen und Sicherheitskräfte setzen auf der ganzen Welt wirkungsvoll ein. Zur richtigen Benutzung und zur Rechtslage in DACH solltest du die folgenden Fakten kennen. Wir zeigen dir, was du wissen solltest.
Inhalt
Kurzsteckbrief Pfefferspray: Was ist es und was kann es?
Klassisches Pfefferspray enthält einen Wirkstoff, der aus einer Sprühflasche mittels Überdruck ausgebracht wird. Es handelt sich um den Wirkstoff Capsaicin. Er wird aus Chilischoten gewonnen und liegt als Oleoresin (Harzöl) in einer Lösung aus (meistens) Propylenglykol und Wasser vor. Der Kontakt mit Haut und Augen ruft intensive Reizungen hervor und verschafft der anwendenden Person wertvolle Zeit, um einer potenziellen Gefahr zu entkommen. Je nach Dosierung hat Pfefferspray folgende Wirkungen auf Haut, Atemwege und Schleimhäute:
Die Wirkung von Pfefferspray auf die Haut
Starke Reizung mit juckendem und brennendem Gefühl, das bis hin zu Schmerz reichen kann. Die Wirkdauer beträgt rund 60 Minuten. Von allen Körperstellen ist die Wirkung auf unverletzter Haut oft am erträglichsten. Hohe Dosierungen können bis 48 Stunden spürbar sein.
Die Wirkung von Pfefferspray auf die Schleimhäute
Mit Schleimhäuten meinen wir alle Gewebe, die dauerhaft mit einem Sekret benetzt sind. Diese Gewebe haben eine hohe Durchlässigkeit. Daher ist die Schmerz- und Reizwirkung von Pfefferspray hier besonders stark. Zur Reizung kommt häufig eine starke Rötung und eine Schwellung des betroffenen Bereiches.
Die Wirkung von Pfefferspray auf die Augen
Die Augen bestehen ebenfalls zu großen Teilen aus Schleimhäuten. Sie können durch die Reizwirkung zuschwellen. In den meisten Fällen müssen Täter, die an den Augen getroffen wurden, reflexartig die Augen schließen und können diese auch nach einigen Minuten nicht wieder öffnen.
Die Wirkung von Pfefferspray auf die oberen und unteren Atemwege
Pfefferspray wird durch den Druck in der Dose zu einem Aerosol zerstäubt, das von der angreifenden Person auch eingeatmet wird. Das führt häufig zu stockendem Atem, vorübergehender Luftnot und Schmerzen beim Atmen. Bei Asthmatikern kann Pfefferspray einen Asthmaanfall auslösen.
Unterschiede zwischen CS-Gas und Pfefferspray
CS-Gas wird nicht klassischerweise als Pfefferspray bezeichnet. Ein zentraler Unterschied besteht darin, dass CS-Gas ein Tränengas ist und synthetisch hergestellt wird. Es wird häufig bei größeren Menschenmengen und zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt. CS-Gas führt zu intensiven, aber oft kurzlebigen Atembeschwerden, tränenden Augen und Reizungen. Pfefferspray wirkt hingegen wesentlich intensiver und länger und gilt als zuverlässiger.
Rechtlicher Status von Pfeffersprays in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Gesetzeslage rund um den Erwerb und Einsatz von Pfefferspray variiert in den deutschsprachigen Ländern, wobei alle Länder strenge Regelungen haben.
Pfefferspray in Deutschland
Das Mitführen von Pfefferspray ist ab 14 Jahren erlaubt. Für den Einsatz in Notfallsituationen (nur Selbstverteidigung) ist die Anwendung erlaubt, solange diese eindeutig gerechtfertigt ist. Die Verwendung außerhalb von Notwehrsituationen hat strafrechtliche Konsequenzen. Weitere Infos findest Du hier.
Pfefferspray in Österreich
Auch in Österreich unterliegt Pfefferspray gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb ist ab 18 Jahren erlaubt, da das Pfefferspray in Österreich als Waffe gilt. Wie in Deutschland ist es nur zum Einsatz in Notwehr bestimmt.
Pfefferspray in der Schweiz
Pfefferspray ist legal erhältlich und darf in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Der Erwerb ist erst ab 18 Jahren möglich und an ein Beratungsgespräch in dem vertreibenden Geschäft gekoppelt.