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Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin – Ein kleiner Waffenschein ist eine offiziell erteilte Erlaubnis für das verdeckte Führen sogenannter „PTB – Waffen“. Unter diese Kategorisierung fallen Schreckschuss-, Reizgas-, Signalpistolen sowie Pfefferspray. Seit Anfang 2016 ist bundesweit eine erhöhte kollektive Nachfrage nach der Genehmigung zu beobachten. Das verbreitet gesellschaftlich verminderte Sicherheitsgefühl der Bürger, forciert das Bedürfnis nach der Bewilligung des kleinen Waffenscheins. Diese Entwicklung zeigt sich seit Ende 2015 ebenso in der Bundeshauptstadt Berlin. Geprägt von den Ereignissen der Kölner Silvesternacht 2015 und den Anschlägen in Paris, erfassten die Berliner Behörden im Jahre 2016 einen Rekordansturm auf den kleinen Waffenschein. Demnach gingen 2016 derart viele Neu – Anträge ein, dass die dafür zuständige Waffenbehörde vollkommen überlastet der Nachfrage nicht mehr nachkommen konnte. Aufgrund der überproportionalen Zuwachsraten der Neu – Anträge kam es 2016 zu einer massiven Ausdehnung der Bearbeitungszeiten. Bis Ende Oktober 2016 gestattete die Berliner Waffenbehörde 3286 Erlaubnisse zum Führen von “ PTB – Waffen“. In Relation dazu wurden im gesamten Kalenderjahr 2015 lediglich 816 solcher Scheine ausgestellt. Im Jahre 2016 erteilte die zuständige Behörde 488 Erlaubnisse. Aktuell haben sich die Zahlen der Antragsstellungen auf einem relativ hohen Niveau eingependelt.

Der kleine Waffenschein

Kleiner Waffenschein für ein subjektiv gesteigertes Sicherheitsgefühl

Jeder volljährige Bürger, der eine verbindliche Zuverlässigkeit und eine ausreichende persönliche Eignung nachweisen kann, kann einen kleinen Waffenschein durch die öffentlichen Behörden erlangen. Der Erwerb sowie der Besitz der „PTB – Waffen“ ist erlaubnisfrei. Sind die Waffen mit dem „PTB – Siegel“ verkleidet, sind diese nach gesetzlicher Norm als erlaubnisfrei zu klassifizieren. Eingeführt wurde das Emblem im Jahre 1970 von den Behörden, um die Unterscheidung von “ erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Schusswaffen“ transparent offenzulegen. Trägt eine Waffe nicht das Siegel, so ist diese von offizieller Seite als „scharfe Waffe“ einzustufen. Für entsprechende Waffen ist unbedingt der Besitz eines großen Waffenscheins erforderlich. Daher gelten Waffen ohne „PTB – Siegel“ als erlaubnispflichtig. Aufgrund dieser Klassifikation sollten Waffen niemals im Ausland erworben werden, da diese generell kein „PTB – Zeichen“ besitzen und deshalb als “ scharf“ einzuordnen sind.

Das Führen der Waffen ist lediglich verdeckt zulässig. Zudem sind die unsachgemäße Anwendung und das Mitführen auf öffentlichen Veranstaltungen rechtswidrig. Wird eine „PTB – Waffe“ beispielsweise auf ein Konzert mitgenommen, stellt dies ein Verstoß gegen das geltende Waffengesetz dar. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch strafbar. Daher darf die Waffe ausschließlich in Notwehr und in situativen Notsituationen genutzt werden. Ein grundloses Abfeuern der Waffe zu Silvester ist ebenfalls illegal. In Berlin übernimmt die Erteilung die Berliner „Waffenbehörde des Landeskriminalamtes“. Ansässig ist die Behörde unter der Adresse „Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin“. Die Behörde ist ausschließlich für Antragssteller zuständig, die als amtlich gemeldete Bürger ihren Hauptwohnsitz in Berlin halten. Das Verfahren, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen gliedert sich in verschiedene Bearbeitungsvorgänge. Grundsätzlich ist die Erteilung der Genehmigung mit Kosten verknüpft.

Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin

Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen ist zwingend das Antragsformular durch den jeweiligen Antragssteller vollständig auszufüllen. Das dafür erforderliche Formular kann optional in jedem regionalen Berliner Polizeiabschnitt unentgeltlich bezogen werden. Alternativ ist der Vordruck über den Link „www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/erlaubnisse-und-formulare/“ zum Download online erhältlich. In diesem Kontext entstehen keine Kosten für potentielle Antragssteller. Der Vordruck muss mit den personenbezogen Informationen versehen werden. Im Nachgang ist das ausgefüllte Formular optional bei einer Berliner Polizeidienststelle abzugeben oder schriftlich an die Waffenbehörde zu senden. Dem Formular muss zwingend eine Kopie des gültigen Personalausweises beigelegt werden.

Zudem kann der Antrag direkt online über das Internet gestellt werden. Im Zuge dessen muss das Formular heruntergeladen werden. Nachdem der Vordruck wahrheitsgemäß am PC ausgefüllt worden ist, muss dieser ausgedruckt und mit der individuellen Unterschrift bedacht werden. Nachfolgend ist das Formular einzuscannen. Zusätzlich müssen sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Personalausweises eingescannt werden. Diese Unterlagen gilt es an die folgende E- Mail zu senden: waffenbehoerde@polizei.berlin.de . Die persönlichen Daten werden mit Hilfe der Auskünfte sämtlicher polizeilichen Datenbanken, dem Bundeszentralregister und dem Staatsanwaltlichen Verfahrensverzeichnis abgeglichen.Auf Grundlage dieses Abgleiches erfolgt eine Bewertung der persönlichen Eignung der antragstellenden Person. Eine psychische Erkrankung, eine Geschäftsunfähigkeit sowie eine Alkoholabhängigkeit mindern die persönliche Eignung laut Einschätzung der Behörden maßgeblich. Deshalb können Antragssteller dazu angewiesen werden ihre Eignung anhand eines amtsärztlichen – oder fachpsychologischen Zeugnisses zu belegen. Zudem muss für die Erteilung der Genehmigung die Zuverlässigkeit der antragsstellenden Person nachgewiesen sein. Eine eventuelle Vorstrafe oder eine Verurteilung gilt als absolutes Ausschlusskriterium für die diesbezügliche Genehmigung. Deshalb können Personen, die kriminelle auffällig geworden sind keinen kleinen Waffenschein erlangen.

Grundsätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr durch die Behörde für den Verfahrensablauf erhoben. Die Kosten hierfür betragen 50 Euro. Zusätzliche Kosten fallen für den Antragssteller nicht an. Wegen der konstant hohen Nachfrage kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. In der Regel umfasst das Verfahren ein Intervall von 4 bis maximal 6 Wochen. Liegt das Dokument der Waffenbehörde zur Abholung vor, wird der Antragssteller umgehend kontaktiert. Gleichzeitig erhält die antragsstellende Person per Post einen Gebührenbescheid. Analog dazu nimmt die Behörde im Falle spezifischer Notwendigkeiten unaufgefordert Kontakt mit den betreffenden Bürgern auf.

Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin
Kubotan | © Bildagentur PantherMedia / Francois ENOT