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Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg – Ein kleiner Waffenschein ist mit einer Genehmigung für das Führen von „PTB – Waffen“ im öffentlichen Raum gleichzusetzen. Diese Waffen sind mit dem „PTB – Siegel“ verkleidet. Dieses wurde 1970 offiziell zur zuverlässigen Differenzierung von erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen eingeführt. Unter die Klassifikation der „PTB – Waffen“ fallen Pfefferspray, Schreckschuss-, Reizgas- sowie Signalpistolen. Auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen die Waffen nicht mitgenommen werden. Demnach ist das Mitführen etwa bei Demonstrationen, Konzerten oder Sportereignissen verboten. Für eine Erteilung des kleinen Waffenscheins muss die antragsstellende Person spezifische Kriterien erfüllen. Deshalb müssen Antragssteller ein Formular mit personenbezogenen Informationen ausfüllen. Um den kleinen Waffenschein zu beantragen ist der Vordruck komplett auszufüllen. Diese werden einer umfassenden Prüfung durch die öffentlichen Behörden ausgesetzt. Widerlegen die Informationen die individuelle Zuverlässigkeit oder die persönlichen Eignung, wird der Antrag abgelehnt.

Der kleine Waffenschein

Ein kleiner Waffenschein kann in Hamburg bei der Dienstelle der Innenbehörde angefordert werden. Diese ist in Hammerbrook unter der Adresse „Grünen Deich 1“ ansässig. Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen in Hamburg, ist die Antragsstellung bei dieser Stelle zwingend erforderlich. Die Erstattung der Bewilligung ist mit Kosten für die Verwaltungsgebühr verknüpft. In Hamburg spiegelt sich das kollektive verminderte Sicherheitsempfinden, in einer konstant hohen Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein wieder. Auslöser hierfür sind insbesondere die Ereignisse der Silvesternacht 2015 / 2016 in Köln. Demnach wurden in Hamburg im Jahre 2016 insgesamt 2513 kleine Waffenscheine beantragt. Vor den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 belief sich die Zahl der Antragsstellungen durchschnittlich auf 250 bis 300 Anträge pro Jahr. Mittlerweile ist eine hohe Nachfrage nach der Genehmigung aus allen gesellschaftlichen Schichten und Altersklassen erkennbar.

Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg

Um eine kleinen Waffenschein zu erlangen, ist das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen des Antragstellers zwingend notwendig. In diesem Kontext gilt es sowohl die persönliche Zuverlässigkeit als auch die erforderliche Eignung verbindlich nachweisen zu können. Ein entsprechender Antrag ist an die „Dienstelle J 4“ der Hamburger Innenbehörde zu richten. Die zuständige Stelle ist im Stadtteil Hammerbrook angesiedelt. Die Behörde besitzt die Adresse „Grüner Deich 1„. Das Formular liegt dort öffentlich aus. Alternativ kann der Vordruck im Internet heruntergeladen werden. Unter dem Link „www.hamburg.de/contentblob/4586956/data/kleiner-waffenschein-do.pdf“ steht das Formular zum Download kostenlos für interessierte Bürger zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist bei der Behörde abzugeben. Dabei ist der gültigen Ausweis oder der Reisepass dem Sachbearbeiter vorzulegen. Ausländische Bürger haben ihren gültigen Nationalpass vorzuweisen.

Die auf dem Vordruck aufgeführten Daten werden mit den personenbezogenen Auskünften des Bundeszentralregisters, den polizeilichen Datenbanken, der Staatsanwaltschaft, dem Einwohnermeldeamt sowie der Gesundheitsbehörde abgeglichen. Jüngere antragsstellende Personen werden zudem einer Abfrage der Informationen des Erziehungsregisters unterzogen. Auf Basis dieser Daten erfolgt der Beschluss über die Erteilung des kleinen Waffenscheins. Wird eine entsprechende Bewilligung erteilt, ist diese mit Kosten in Höhe von 50 Euro verknüpft. Zudem sind Kosten für die Bearbeitungsgebühr zu entrichten, sofern der Schein nicht bewilligt wird. Der Verfahrensablauf ist mit einer Bearbeitungsdauer von durchschnittlich sechs Wochen verknüpft. Das Dokument kann deshalb nicht sofort ausgehändigt und mitgenommen werden. Generell wird das Dokument für ein unbefristetes Zeitfenster ausgestellt. Allerdings wird die persönliche Eignung bzw. die Zuverlässigkeit alle 3 Jahre regelmäßig geprüft.

Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg – Voraussetzungen

Antragssteller müssen ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen. Sowohl die Zuverlässigkeit als auch die individuelle Eignung müssen zweifelsfrei belegt werden. Eine unzureichende Zuverlässigkeit der antragsstellenden Person ist gegeben, sobald diese kriminell in Erscheinung getreten ist. Eine Vorstrafe bzw. eine rechtskräftige Verurteilung ist daher stets ein Ausschlusskriterium für das Ausstellen der Genehmigung. Die körperliche und geistige Eignung ist für das Erlangen des Dokumentes unzureichend, wenn der Antragssteller geschäftsunfähig oder alkoholabhängig ist. Gleichzeitig ist eine mögliche psychische Erkrankung als Indikator für eine mangelhafte persönliche Eignung zu verstehen. Daher kann die Behörde die betreffende Person verbindlich dazu anweisen ein amtsärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen. Ein spezieller Sachkundenachweis ist für das Erhalten des kleinen Waffenscheins nicht notwendig. Zudem müssen Inhaber des Scheins über keine Haftpflichtversicherung verfügen.

Hinweise zur Handhabung der Bewilligung

Die Erlaubnis besitzt lediglich in Verbindung mit dem Mitführen des gültigen Personalausweises Gültigkeit. Demnach darf eine „PTB – Waffe“ nur in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, wenn gleichzeitig der Personalausweis und die Erlaubnis vorhanden sind. Zudem ist die Polizei dazu berechtigt die Vorlage der Erlaubnis im öffentlichen Raum einzufordern. Ebenso müssen Personen, die zu einer Personenkontrolle ermächtigt sind, die Papiere auf Verlangen ausgehändigt werden. Der Erwerb der „PTB- Waffen“ ist erlaubnisfrei.

Prinzipiell ist es rechtswidrig die „PTB – Waffe“ öffentlich sichtbar bei sich zu tragen. Gas- bzw. Schreckschusswaffen dürfen ausschließlich verdeckt getragen werden. Zudem stellt das Schießen außerhalb gesicherten Privatgeländes einen Verstoß gegen das vorherrschende Waffengesetz dar. Derartige Verstöße werden rechtlich geahndet. Lediglich in Fällen von situativer Notwehr oder einem Notstand darf die Waffe genutzt werden. Ebenso darf die Waffe nicht an Neujahr oder Silvester abgefeuert werden. Selbiges entspricht einem Verstoß gegen das geltende Waffengesetz. Schreckschusswaffen sollten grundsätzlich nicht im Ausland erworben werden. Diese sind mit keinem „PTB – Siegel“ verkleidet und gelten daher als „scharfe Waffen“. Deshalb verstoßen derartige Modelle gegen das deutsche Waffengesetz.

Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg
Elektroschocker | © Bildagentur PantherMedia / arskajuhani