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Kleinen Waffenschein beantragen in Nordrhein-Westfalen 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Nordrhein-Westfalen 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Nordrhein-Westfalen – Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber der Genehmigung dazu, öffentlich Schreckschuss-, Gas- sowie Signalwaffen mit sich führen zu dürfen. Das Führen von Pfefferspray erfordert ebenfalls den Besitz eines derartigen Dokumentes. Die betreffenden Waffen werden unter dem Begriff „PTB – Waffen“ zusammengefasst. Selbige sind mit einem „PTB – Zeichen“ versehen. Das Siegel wurde im Jahre 1970 durch die „Physikalisch – Technische – Bundesanstalt Braunschweig“ eingeführt. Die Erteilung des kleinen Waffenscheins ist an spezielle Kriterien gebunden, die der jeweilige Antragssteller zwingend zu erfüllen hat. Bundesweit steigen die Raten für die diesbezügliche Erlaubnis kontinuierlich an. Ein subjektiv vermindertes Sicherheitsempfinden der Bevölkerung führt zu der permanent erhöhten Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein. Im November 2017 besaßen in Nordrhein – Westfalen 143000 Bürger eine entsprechenden Bewilligung zum Mitführen derartiger PTB- Waffen im öffentlichen Raum.

Kleiner Waffenschein

Das Mitführen der Waffen ist grundsätzlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen strikt untersagt. So ist es beispielsweise verboten, die Schusswaffen mit zu Demonstrationen, Konzerten, Versammlungen, Sportereignissen, Konzert- oder Theaterbesuchen zu nehmen. Zudem ist es gesetzeswidrig damit an Silvester oder Neujahr zu schießen. Diesbezügliche Verstöße werden rechtlich geahndet. In Nordrhein – Westfalen ist der kleine Waffenschein ausschließlich bei regionalen Waffenbehörden zu beantragen. Zuständig sind daher die regional ansässigen Kreispolizeibehörden bzw. die städtische Polizei. Die Erteilung der Bewilligung ist mit Kosten für die anfallende Verwaltungsgebühr verknüpft. Die Kosten sind in NRW einheitlich.

Kleinen Waffenschein beantragen in Nordrhein-Westfalen

Die Antragsstellung, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen und der zugehörige Verfahrensablauf gliedern sich in unterschiedliche Abschnitte. Demnach folgt der verbindlichen Antragsstellung eine fundierte Prüfung der individuellen Daten. Auf Grundlage dieser Analyse werden sowohl die Zuverlässigkeit als auch die persönliche Eignung umfassend geprüft. Entsteht auf Basis der gewonnen Erkenntnisse die Annahme, dass der Antragssteller nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird diesem nicht der kleine Waffenschein erteilt.

Interessierte Bürger können in Nordrhein-Westfalen eine derartige Erlaubnis lediglich bei den örtlichen Polizeibehörden beantragen. Die notwendigen Formulare zur Antragsstellung liegen in den einzelnen Stellen aus. Alternativ sind die Papiere über die Internetpräsenz der örtlichen Polizeibehörden online verfügbar. Somit kann das Formular, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen unkompliziert im Internet heruntergeladen werden. In den Antrag sind persönliche Daten einzufüllen, die im Nachgang einer eingehenden Prüfung durch die öffentlichen Behörden unterzogen werden. Diese Informationen werden mit den Auskünften des Bundeszentralregisters, dem Staatsanwaltlichen Verzeichnis und sämtlichen polizeilichen Systemen abgeglichen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung

Um das Dokument zu erlangen muss die antragsstellende Person mindestens 18 Jahre alt sein. Der Antragsteller muss zwingend über eine persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Die persönliche Eignung ist nicht gegeben, wenn die antragsstellende Person geschäftsunfähig oder alkoholabhängig ist. Ergänzend schränkt eine psychische Erkrankung des Antragsstellers dessen notwendige persönliche Eignung maßgeblich ein. Als unzuverlässig gelten Personen, die bereits kriminell in Erscheinung getreten sind. Daher wird keine Genehmigung ausgestellt, sofern die betreffende Person vorbestraft oder rechtskräftig verurteilt ist.

Veranlassen die Informationen aus den verschiedenen Quellen dazu anzunehmen, dass die persönliche Eignung beeinträchtigt ist, kann der Antragssteller dazu veranlasst werden seine Eignung mit Hilfe eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. Ein spezieller Sachkundenachweis oder ein Beleg über eine gültige Haftpflichtversicherung sind keine bindend zu erfüllenden Kriterien für das Erlangen der Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung des Dokumentes sind unbedingt der gültige Personalausweis oder der aktuelle Reisepass vorzulegen. Ausländische Staatsbürger sind dazu verpflichtet dem Sachbearbeiter einen Nationalpass mit Gültigkeit vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist in Nordrhein – Westfalen mit Kosten bzw. einer Verwaltungsgebühr von derzeit 55 Euro verknüpft. Der kleine Waffenschein wird für ein unbefristetes Zeitfenster ausgestellt. Im Verlustfall ist dieser umgehend der regionalen Polizeibehörde zu melden. Inhaber der Bewilligung müssen dringend darauf achten, die PTB Waffen stets in Verbindung mit dem kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Lediglich in Kombination mit dem Personalausweis berechtigt die Genehmigung zum öffentlichen Führen der Waffen. Auf Verlangen sind die Unterlagen der Polizei sowie zur Personenkontrolle befugten Personen vorzuzeigen. Die Verwahrung der PTB – Waffen und der Munition erfordert keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Regeln für den richtigen Umgang mit PTB – Waffen

Das Mitführen der Waffen im öffentlichen Raum ist mit zahlreichen Risiken verknüpft, der sich die Träger oft nicht bewusst sind. Da die PTB – Waffen ein ähnliches Aussehen besitzen wie scharfe Waffen, können diese ein unkontrolliertes Handeln von Dritten forcieren. Zudem besteht die Gefahr, dass sich ungeübte Waffenträger im Zuge der Anwendung, insbesondere in Stresssituationen, selbst verletzen oder Außenstehende gefährden. Deshalb ist unbedingt auf einen bewussten Umgang mit der Waffe zu achten. Aus kurzer Distanz können diese lebensgefährliche Verletzungen auslösen.

Werden Reiz – oder Tränengase verwendet, sollte unbedingt die situative Windrichtung und die Intensität des Windes berücksichtigt werden. Reizgas besitzt eine nebelartige Wirkung. Bei unsachgemäßer Handhabung kann das Gas sich gegen das eigentliche Opfer richten und eine Tränenblindheit hervorrufen. Reizgase sind nicht zur Nutzung in geschlossenen Räumen und PKW bestimmt. Die Waffen müssen unbedingt mit dem “ PTB – Siegel“ verkleidet sein. Daher sollten Waffen nur in Deutschland erworben werden. Im Ausland erworbene Waffen tragen nicht das Zeichen. Somit erfüllen die Waffen nicht die deutschen gesetzliche Normen und sind daher anders als PTB – Waffen erlaubnispflichtig.

Kleinen Waffenschein beantragen in Nordrhein-Westfalen
Pfefferspray | © Bildagentur PantherMedia / alexlmx