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Kleinen Waffenschein beantragen in Schleswig-Holstein 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Schleswig-Holstein 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Schleswig-Holstein – Als Reaktion auf die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 war bundesweit unter großen Teilen der Bevölkerung eine anhaltende Verunsicherung in die staatliche Ordnung erkennbar. Aufgrund dessen nahm seit Anfang des Jahres 2016 die Anzahl der Neu- Anträge für einen kleinen Waffenschein im gesamten Bundesgebiet massiv zu. Das Kalenderjahr 2016 markiert bundesweit ein Rekordjahr hinsichtlich der Antragstellungen für die offizielle Genehmigung zum verdeckten Führen von “ PTB – Waffen“. Diese Entwicklung war analog dazu in Schleswig – Holstein zu beobachten.

Der kleine Waffenschein

Laut Angaben des Innenministeriums besaßen Ende des Jahres 2015 9928 Bürger in Schleswig-Holstein die Berechtigung zum Führen „erlaubnisfreier Waffen“ in der Öffentlichkeit. Unter dem Eindruck der Kölner Silvesternacht des Jahres 2015, erlebten die schleswig – holsteinischen Behörden einen außergewöhnlich hohen Ansturm auf den kleinen Waffenschein. Dieser Trend hielt in den Jahren 2016 und 2017 fortwährend an, wobei das Kalenderjahr 2016 eine Ausnahmestellung bezüglich der verstärkten Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein einnimmt. Zum Ablauf des Jahres 2017 verfügten bereits 20495 Bürger über eine derartig behördlich erteilte Bewilligung. So verdoppelte sich in dem Bundesland innerhalb von 2 Jahren die Zahl der Inhaber der Bewilligung.

Die Landesregierung zeigt sich zunehmend verunsichert durch die dauerhafte Entwicklung bzw. die konstant hohe Zuwachsraten der Neu – Erteilungen. Daher forderte die machthabende Jamaika – Koalition im Januar 2018 eine Verschärfung des deutschen Waffengesetzes, um dem Trend dauerhaft entgegenzuwirken. In Schleswig–Holstein kann der kleine Waffenschein sowohl bei den kommunalen Verwaltungsstellen als auch online über den “ Einheitlichen Ansprechpartner“ beantragt werden. Dieser ist als Bindeglied zwischen den Antragstellern und den Behörden zu verstehen.

Genehmigung zum verdeckten Führen von „PTB – Waffen“

Inhabern des kleinen Waffenscheins ist es offiziell gestattet „erlaubnisfreie PTB – Waffen“ verdeckt im öffentlichen Raum zu führen. Als „erlaubnisfrei“ gelten laut deutschem Waffengesetz Waffen, die mit einer „PTB – Kennzeichnung“ versehen sind. Dieses Siegel tragen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen, die in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis käuflich erworben und besessen werden können. Pfeffersprays sind ebenso mit dem „PTB – Emblem“ verkleidet. Für das verdeckte Führen in der Öffentlichkeit ist zwingend ein kleiner Waffenschein notwendig.

Sind Waffen nicht dem „PTB – Zeichen“ gekennzeichnet, weist dies Waffen gemäß dem geltenden deutschen Waffengesetz als „scharf“ und somit „erlaubnispflichtig“ aus. Derartige Waffen dürfen nur in Verbindung mit einem großen Waffenschein gekauft, besessen und geführt werden. Waffen, die im Ausland erworben werden, besitzen generell kein „PTB – Siegel“, da diese Kennzeichnung an das deutsche Waffengesetz gebunden ist. Waffen, die im Ausland gekauft werden, dürfen von Inhabern des kleinen Waffenscheins weder besessen noch getragen werden.

Das offensichtliche Führen der „PTB – Waffen“ verstößt gegen das Waffengesetz. Zudem ist es Personen mit der Bewilligung verboten die Waffen mit auf öffentliche Veranstaltungen zu nehmen. Ebenfalls sind der unsachgemäße Gebrauch und das Zweckentfremden der Waffen illegal. Werden die „PTB – Waffen“ gelöst vom Kontext der Notwehr und einem individuellen Notstand abgefeuert, ist dieses Verhalten als gesetzeswidrig zu klassifizieren. Das grundlose Abfeuern der Waffen in der Silvesternacht entspricht einem Verstoß gegen das aktuelle Waffengesetz.

Die Bewilligung besitzt lediglich in Verbindung mit dem gleichzeitigen Mitführen des Personalausweises Gültigkeit. Die Erlaubnis zum Führen von „PTB – Waffen“ wird für ein unbefristetes Intervall erteilt. Allerdings findet eine regelmäßige Überprüfung der Behörden statt, die das Fortbestehen der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit gewährleistet.

Kleinen Waffenschein beantragen in Schleswig-Holstein

Das Dokument kann bei den kommunal ansässigen Verwaltungsstellen sowie online über einen sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“ beantragt werden. Die Formulare zur Antragsstellung liegen in den einzelnen Verwaltungsbehörden aus. Zahlreiche Ordnungsämter bieten Bürgern die Möglichkeit das Formular kostenfrei per Internet herunterzuladen. Über die Internetpräsenz des „Einheitlichen Ansprechpartners“ kann der kleine Waffenschein elektronisch beantragt werden. Der Vordruck ist wahrheitsgemäß von der antragsstellenden Person mit den individuellen Informationen zu befüllen. Dies ist die Grundvoraussetzung, um den kleinen Waffenschein zu beantragen.

Ausgefüllt ist der Vordruck optional an die zuständige Verwaltungsbehörde zu überbringen bzw. zu übersenden. Bei der persönlichen Abgabe muss dem Sachbearbeiter der persönliche Personalausweis für die Identitätsprüfung vorgelegt werden. Im Zuge der postalischen Zusendung der Unterlagen an die Behörde, gilt es eine Kopie des Ausweises beizulegen. Dies ist dringend erforderlich, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Grundvoraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung sind die Volljährigkeit, die persönliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit des Antragsstellers.

Deshalb werden die auf dem Antrag angegeben Informationen mit den Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und sämtlichen polizeilichen Datenbänken abgeglichen. Antragsstellenden Personen, die vermeintlich über eine verminderte persönliche Eignung oder eine unzureichende Zuverlässigkeit verfügen, wird der Antrag immer versagt. Die persönliche Eignung des Antragsstellers kann laut Behörden in Frage gestellt werden, sofern diese geschäftsunfähig, alkoholkrank oder psychisch erkrank ist. Vorbestrafte oder rechtskräftig verurteilte Bürger lassen eine unzureichende Zuverlässigkeit erkennen. Offenkundig Kriminelle erhalten daher nie einen kleinen Waffenschein.

Ergibt die Überprüfung eine zufriedenstellende persönliche Eignung und eine ausreichende Zuverlässigkeit, wird der Antrag einer volljährigen Person gewährt. Im Rahmen der Ausstellung muss die betreffende Person Kosten in Höhe von 60 Euro entrichten. Die Kosten können in der Behörde oder per Gebührenbescheid bezahlt werden. Personen deren Antrag abgelehnt wurde, müssen eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Die anfallenden Kosten sind von der jeweilige Kommune abhängig.

Kleinen Waffenschein beantragen in Schleswig-Holstein
Schreckschuss-Pistole | © Bildagentur PantherMedia / Karlheinz Schmidlehner