Kleiner Waffenschein 2023 – Q&A

Wichtige Fragen und Antworten zu kleiner Waffenschein 2023


Was ist ein Waffenschein?

Zum Führen bestimmter Schusswaffen wird nach dem geltenden Waffenrecht Deutschlands ein Waffenschein benötigt. Der Waffenschein darf nicht mit der Waffenbesitzkarte verwechselt werden. Ein Waffenschein wird nur in den seltensten Fällen an Privatpersonen ausgegeben. Vielmehr erhalten ihn Bewachungsunternehmen, Unternehmen für Werttransporte, etc.

Kleiner Waffenschein 2023 – Was ist das?

Die Bezeichnung kleiner Waffenschein bedeutet eigentlich Waffenbesitzkarte. Wer diese Karte vorweisen kann, darf eine Waffe besitzen. Es ist aber nicht gestattet diese mit sich zu führen. Um die Waffe außer Haus bei sich zu haben, darf sie weder schussbereit noch zugriffsbereit sein. Die Voraussetzung für die Schussbereitschaft ist erfüllt, sobald sie geladen ist. Kann die Waffe umgehend in Anschlag gebracht werden, bedeutet es, dass sie zugriffsbereit ist. Demzufolge muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden.

Der Waffenbesitzkarte ist zu entnehmen, welche Waffen, deren Anzahl und das Kaliber, zu entnehmen, die der Inhaber besitzen darf. Die Eintragung erfolgt gemäß dem § 10 Abs. 1 des WaffG (Waffengesetz).

Was ist der Unterschied zwischen einem großen Waffenschein und einem kleinen Waffenschein?


Wurde der kleine Waffenschein erworben, können –

  • Schreckschusswaffen
  • Reizstoffwaffen
  • Signalwaffen

mit sich geführt werden.


Inhaber von dem großen Waffenschein sind berechtigt –

  • Schusswaffen
  • Luftdruckwaffen
  • Federdruckwaffen
  • CO² Waffen

zu tragen.


Welche Waffenbesitzkarten gibt es?

Es werden drei Waffenbesitzkarten voneinander unterschieden.

Rote Waffenbesitzkarte

Waffensachverständige und Sammler von Waffen sollten die rote Waffenbesitzkarte beantragen. Optisch lässt sie sich gut von der gelben und grünen Karte unterscheiden. Sie hat ein DIN A 5 Format. Für Eintragungen für Waffen stehen 177 Spalten zur Verfügung. Wurde der Antrag auf eine rote Waffenbesitzkarte erteilt, berechtigt sie den Inhaber erlaubnispflichtige Schusswaffen zu erwerben. Bei Sammlern bezieht sich dies auf bestimmte Arten aus dem Sammlerbereich. Für Sachverständige sind es Waffen, welche sein Gebiet betreffen.

Doch um die rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Da es die Sammler und Sachverständige betrifft, muss darüber ein Nachweis bzw. eine Begründung des Bedürfnisses nachgewiesen werden. Sammler sollten die Begründung in Form der Erweiterung ihrer Sammlung durch historisch und technisch wertvolle Waffen bestehen. Wird die rote Waffenbesitzkarte von einem Sachverständigen beantragt, liegen meist Bestätigungen über die Notwendigkeit vor, die dem Antrag beizufügen sind.

Gelbe Waffenbesitzkarte

Gelbe Waffenbesitzkarten werden nur von Sportschützen beantragt und ihnen, wenn die Voraussetzungen stimmen, erteilt. Benötigt wird diese, um bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben. Dem Antrag auf eine gelbe Waffenbesitzkarte ist die Bescheinigung einer Mitgliedschaft von einem Schützenverein oder einem Schießsportverein beizufügen. Es muss sich dabei um einen anerkannten Schießsportverein, wie beispielsweise DSB oder BDS handeln. Schusswaffen, die aufgrund der gelben Waffenbesitzkarte erworben werden, müssen nachweislich zu einer der Disziplinen entsprechend der Sportordnung gehören.


Unter Vorlage der gelben Waffenbesitzkarte werden die folgenden Waffen geführt:

  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen
  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
  • mehrschüssige Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Schusswaffen, die eben nicht aufgeführt wurden, bedürfen einer grünen Waffenbesitzkarte. Die Anzahl der Schusswaffen, die gekauft werden können, ist beschränkt. Danach können nach jedem halben Jahr zwei Waffen erworben werden. Allerdings muss das Bedürfnis hierfür vom Verein bestätigt werden.

Grüne Waffenbesitzkarte

Die gängigste Waffenbesitzkarte, welche in Deutschland beantragt wird, ist die Grüne. In diesen Standardwaffenschein können sämtlich Schusswaffen eingetragen werden, welche erlaubnispflichtig sind. Bevor Schusswaffen erworben werden, müssen sie der Behörde gemeldet werden. Sie werden dann, als sogenannter Vorabeintrag, in der grünen Besitzkarte festgehalten. Hierfür gibt es, wie den beiden anderen Besitzkarten und deren Vorschriften zu entnehmen sind, Ausnahmen. Beispielsweise sind Jäger, welche einen gültigen Jagdschein besitzen. Ein weiterer Unterschied zu anderen Besitzkarten ist darin zu sehen, dass die Anzahl der Waffen begrenzt ist, wenn eine grüne Waffenbesitzkarte vorhanden ist.


Wurde eine Schusswaffe gekauft, sind in die grüne Waffenbesitzkarte weitere Informationen einzutragen:

  • Hersteller der Waffe
  • Waffennummer
  • Vorbesitzer

Was ist zu tun, wenn der Waffenschein verloren geht?

Wird der Waffenschein nicht gleich aufgefunden, ist dies kein Grund zur Panik. Dieser ist bei einer Kontrolle nur in Zusammenhang mit einem Ausweisdokument gültig. Der Verlust hat nicht zwingend Auswirkungen bei der Beurteilung der Eignung oder der Zuverlässigkeit. Wird festgestellt, dass die waffenrechtlich Erlaubnis nicht auffindbar ist, ist dies umgehend der zuständigen Waffenbehörde zu melden. In der Regel wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Die dafür erforderlichen Daten wurden ja gespeichert und hinterlegt. Hierfür fallen wiederum Kosten an, wenn eine Ersatzwaffenbesitzkarte ausgestellt wird. Sollte sich der Waffenschein im Original wieder anfinden, ist dies dem Amt zu melden. Das als Ersatz ausgestellte Dokument muss wieder abgegeben werden. Für den Verlust einer Waffenbesitzkarte gibt es bei Verlust andere Regelungen zum Erlangen einer Ersatzbescheinigung. Davon sind Personen betroffen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit, als besonders gefährdet eingestuft werden.


Zu denken ist in diesem Fall an:

  • Politiker
  • Richter
  • Polizisten
  • Staatsanwälte

Diese Personengruppen führen meist zu ihrer eigenen Sicherheit eine Schusswaffe mit sich. Dabei ist nicht die Rede von Dienstwaffen. Es handelt sich um solche Schusswaffen, die sie selbst finanziert haben und zu ihrem Eigentum gehören. Doch dies sei nur am Rande erwähnt. Dieser Personenkreis ist relativ gering, die einen Antrag auf eine Ersatzbescheinigung stellen muss.

Was sind die Voraussetzungen für das Erlangen von einem Waffenschein?

Ein Waffenschein kann beantragt werden, wenn ein Bedarf nachgewiesen werden kann. So gehören meist Jäger, Erben, Waffensammler oder auch Sportschützen in diese Rubrik. Im Waffengesetz § 4 jedoch ist klar festgeschrieben, welche Grundvoraussetzungen zur Erteilung von diesem Waffenschein erfüllt werden müssen.


Im Überblick stellen sich diese wie folgt dar:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • Nachweis des Bedürfnisses
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung müssen vorhanden sein

Einen Waffenschein können Sportschützen schon im Alter von 18 Jahren erwerben. Anders verhält es sich, wenn es um großkalibrige Waffen geht. Der Antrag hierfür kann erst im Alter zwischen 21 und 25 Jahren gestellt werden. Doch zuvor ist ein psychologisches Gutachten einzuholen, welches dokumentiert, dass der Antragsteller persönlich geeignet ist. Dieses Gutachten ist dem Antrag hinzuzufügen.

Die angesprochene Zuverlässigkeit bezog sich auf das Waffenrecht. Daher sollte abgesichert sein, dass der Antragsteller seine Waffen sachgemäß aufbewahrt und bisher frei von vorsätzlichen Straftaten ist. Auskünfte holt sich die Waffenbehörde bei den örtlichen Polizeibehörden ein. Auskunft erhofft sie sich auch bei der Einsicht in das Bundeszentralregister und des zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters. Die erforderliche Sachkunde kann in speziellen Lehrgängen erlangt werden. Die Sachkundeprüfung, mit welchem der Sachkundelehrgang endet, muss erfolgreich absolviert werden. Wurde der Sachkundelehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen, ist es nicht möglich, einen Antrag einzureichen. Ausgenommen sind Jäger, welche dem Antrag der Nachweis zur bestandenen Jägerprüfung hinzuzufügen.

Bleibt noch der Grund bzw. das Bedürfnis zu erläutern, was zur Beantragung führen kann. Ein Rechtsanspruch, für den Besitz von einer Schusswaffe, ist in Deutschland nicht gegeben. Für den Waffenschein erwerben ist ein plausibler Grund anzugeben. Den kleinen Waffenschein beantragen kann mit einer Mitgliedschaft im Schützenverein begründet werden. Für Jäger trifft das Gleiche zu. Es gibt auch in Deutschland Waffensammler. Diese werden insofern unterstützt, damit kulturhistorisches Gut gewahrt werden kann. Ein weiterer Grund ist der Antritt eines Erbes, in welchem sich Schusswaffen befinden.

Wo kann man den kleinen Waffenschein beantragen?

Welche Behörde, in welchem Bundesland, dafür zuständig ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Es liegt daran, dass die Waffengesetze bzw. deren Vollstreckung Sache der Länder ist. Meist jedoch ist das Ordnungsamt, die Polizeidirektionen oder die Kreisverwaltungsbehörde eine vielversprechende Anlaufstelle.

Wie hoch sind die Kosten für einen solchen Waffenschein?

Die Kosten für einen kleinen Waffenschein sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. So unterscheiden sie sich nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern, sondern variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Die folgend aufgeführten Kosten können nur als Richtwerte angesehen werden und sind unverbindlich. Zunächst sind es die Gebühren für ein Führungszeugnis. Dieses ist mit rund 13 Euro einzuplanen. Wer ein europäisches Führungszeugnis beantragt, muss mit etwa 17 Euro rechnen. Die Kosten für einen Waffenschein in den Bundesländern belaufen sich recht unterschiedlich hoch. Den kleinen Waffenschein betragen ist mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro verbunden. Rund 200 Euro sind für den großen Waffenschein einzukalkulieren.

Die nächste Position ist der Sachkundelehrgang. Für den Lehrgang und die Prüfung können zwischen 200 und 400 Euro veranschlagt werden. Eine Haftpflichtversicherung haben die meisten Bürger unseres Landes abgeschlossen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss diese spätestens abgeschlossen werden, wenn ein Waffenschein beantragt wird bzw. vorliegt. Obwohl unterm Strich ein erheblicher Betrag zusammenkommt, ist die Tendenz vom kleinen Waffenschein beantragen in den letzten Jahren steigend.

Wie lange ist er gültig?

Wird der Waffenschein nicht entzogen, ist seine Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt. Wurde er jedoch nach § 4 Ans. 1 Nr. 2 WaffG entzogen, bedeutet es, dass die Zuverlässigkeit bzw. die Eignung der Person nicht mehr gegeben ist. Ob dann auf Antrag nochmals der Waffenschein genehmigt wird, muss individuell geprüft werden. Besitzer eines großen Waffenscheins hingegen müssen darauf achten, dass dieser 3 Jahre nach Ausstellung seine Gültigkeit verliert. Soll dieser verlängert werden, ist dies zu beantragen. Prüfungen, wie die Zuverlässigkeitsprüfung, muss erneut erfolgen.

Wie kann man den kleinen Waffenschein beantragen?

Es gibt mehrere Wege diesen Waffenschein zu beantragen. Gängig ist der Weg zu einer Behörde, welche berechtigt ist, einen Waffenschein zu genehmigen. Dort wird dem Antragsteller das Formular ausgehändigt, welches er ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses, wieder abgeben kann. Eine weitere Option ist, sich den Antrag als Download aus dem Internet auszudrucken. Er kann dann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und unterschrieben werden. Er kann dann gemeinsam mit dem Ausweisdokument zur zuständigen Behörde gebracht werden. Auch der Postweg, wo der Personalausweis oder Reisepass, in Kopie, dem ausgefüllten Antrag beizufügen ist, wäre eine Möglichkeit.

Der abrupte Anstieg für den kleinen Waffenschein beantragen war der Grund, weshalb viele Behörden den Antragstellern die Alternative der Onlinebeantragung eröffnet haben. So entfallen unnötige Wartezeiten bei den Dienststellen und die Bearbeitungszeit kann auch verkürzt werden.


Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

  • Den Antrag für das Formular für den Waffenschein downloaden.
  • Der Antrag kann am PC oder auch handschriftlich wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
  • Anschließend ist dieser eigenhändig zu unterschreiben.
  • Der unterschriebene Antrag wird nun wieder eingescannt.
  • Ebenfalls eingescannt werden die Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises.
  • Herausgesucht wird die E-Mail-Adresse der zuständigen Behörde.
  • An diese wird der Scan als Anhang gesendet.

Nun gilt es abzuwarten, bis der Gebührenbescheid eintrifft. Diese Gebühr ist zu entrichten. Kurze Zeit darauf wird die Waffenbehörde diesen Waffenschein ausstellen und übersenden.

Welche Waffen sind im kleinen Waffenschein inbegriffen?


Mit diesem Waffenschein kann der Inhaber folgende Waffen mit sich führen:

  • Signalwaffen
  • Schreckschusswaffen
  • Reizstoffwaffen

Ferner ist ihm ein unbeschränkter Erwerb gestattet. Die Einschränkung bezieht sich lediglich darauf, dass das PTB-Kennzeichen F darauf befindlich ist. Gleiches gilt für die Munition bzw. die Kartuschen für diese Waffen. Der Besitz zuvor genannter Waffen ist gestattet, solange sie nur in der eigenen Wohnung oder dem Grundstück genutzt werden. Sobald sie mit in die Öffentlichkeit genommen werden, ist dies nur mit einem kleinen Waffenschein gestattet. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet. Obwohl keine Geschosse abgefeuert werden, fallen die zuvor genannten Waffen unter das Waffengesetz.


Nicht inbegriffen ist:

  • das Führen
  • der Erwerb
  • der Besitz

von erlaubnispflichtig Waffen.

Wann wurde der kleine Waffenschein eingeführt?

Am 01.04.2003 wurde die Waffenscheinpflicht eingeführt. Es bedeutet, dass dieser zum Führen einer Waffe vorhanden sein muss. Wenn die Waffe außerhalb der eignen Wohnung bzw. des eignen umfriedeten Besitztums oder Geschäftsräumen parat sein soll, zählt dies unter Mietführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Waffen hierzu in der Jackentasche, dem Auto, der Handtasche, etc. befinden.

Muss sich neben dem Waffenschein noch den Personalausweis oder Reisepass mitführen?

Da ein Waffenschein (klein) nicht übertragbar ist, hat er nur Gültigkeit, wenn zugleich ein Ausweisdokument, wie ein gültiger Personalausweis oder der Reisepass vorhanden ist, um ihn, auf Verlangen vorzulegen. Zum Führen der erlaubnisfreien Waffen dürfen weder der Waffenschein noch ein Ausweisdokument fehlen. Polizei- und Ordnungsbeamte sind berechtigt, sich diese vorlegen zu lassen.

Wird für Pfefferspray ein Waffenschein benötigt?

Nachdem die Anträge für Waffenscheine zunehmen und auch die Straftaten, vor allem in Großstädten auf dem Vormarsch sind, taucht immer häufiger die Frage auf, ob schon für den Erwerb bzw. das Mitführen von Pfefferspray ein solcher benötigt wird. Es kam diesbezüglich in Berlin ein Gerücht auf, welches für Verwirrung sorgte. Es fragten einige Bürger bei der Polizeibehörde nach. Dort gab es die Auskunft, dass der Besitz als auch der Kauf von Pfefferspray, ohne einen solchen Schein, nicht illegal ist. Es wurde bei dieser Aussage lediglich die Einschränkung vorgenommen, dass das Spray ein amtliches Kennzeichen haben muss. Darauf ist ein Siegel mit PTB R aufgebracht. Ist das Spray als Tierabwehrspray ausgewiesen, kann es ebenfalls legal ohne einen Waffenschein erworben werden oder sich im Besitz befinden.

Wie lange dauert die Bearbeitung ab Antragstellung?

Prinzipiell konnte bisher von einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen ausgegangen werden. Teilweise war diese sogar kürzer. Doch in der letzten Zeit sind Fluten von Anträgen für den Waffenschein gestellt worden. Daher hat sich auch die Zeit, bis eine Bewilligung erteilt wurde, entsprechend verlängert. Es kann inzwischen durchaus 6 Monate dauern, bis eine Entscheidung vorliegt. Dies ist allerdings auch territorial unterschiedlich.

Weitere wichtige Informationen?

Der Inhaber von einem kleinen Waffenschein darf zwar die bereits aufgeführten Waffen mit sich führen.


 Ausgenommen davon sind:

  • Versammlungen
  • Konzerte
  • Kino
  • etc.

Doch genau der erste Punkt lässt sich nach der geltenden Rechtslage nicht genau eingrenzen.

Wo sollten die Waffen mit Waffenschein gekauft werden?

Wegen der geringen Anzahl der Menschen, welche über einen Waffenschein verfügen und demzufolge Waffen kaufen legal kaufen dürfen, ist die Anzahl der Waffenhändler in diesem Bereich stark gesunken. Strengen Kontrollen unterliegen die Online-Anbieter. So sind auch die Bedingungen zum Erwerb von Waffen, die nur mit Waffenschein gekauft werden dürfen. Dennoch ist dies der einfachste, zuverlässigste und sicherste Weg zum Kauf.

Gibt es Einschränkungen beim Führen vom kleinen Waffenschein?

Auch das Mitführen der Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt nicht, in der Öffentlichkeit damit zu schießen. Die erlaubten Waffen dürfen nur in Fällen der Notwehr benutzt werden. Die Notwehrsituation muss jedoch nachgewiesen werden. Es gehört auch dazu, den Beweis zu führen, dass in der fraglichen Situation die mitgeführte Waffe das einzige Mittel zu Verteidigung war, da keine Alternativen vorhanden bzw. vorzufinden waren.

Kann der Waffenschein bzw. die Waffenbesitzkarte widerrufen werden?

Ist der Inhaber unzuverlässig, kann der Tatbestand von einem Widerspruchsgrund erfüllt sein. In diesem Fall haben die Waffenbehörden keinen Ermessensspielraum. Fällt die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes weg, ist dies ein solcher Grund. Vom Gesetz her sind zwei Unterschiede zu beachten. Es ist der absolute und der regelunzuverlässige Grund.
In die Rubrik der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit fallen das Verbrechen sowie sonstige vorsätzliche Straftaten. Das Urteil muss wenigstens 1 Jahr Freiheitsstrafe lauten. Es spielt keine Rolle, in wieweit das Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Unter waffenrechtlich unzuverlässig werden Personen eingestuft, welche vorsätzlich eine Straftat begangen haben. Des Weiteren, wenn eine fahrlässige Straftat im Zusammenhang mit Munition, Waffen, etc. vorliegt oder einer Straftat nach dem Waffengesetz, etc. Dabei sind Verurteilungen von wenigstens 60 Tagessätzen Geldstrafe bzw. mindestens 2-mal geringere Geldstrafen oder Strafaussetzung zu Bewährung, ausschlaggebend.

Was sind die Rechtsgrundlagen?

Für den kleinen Waffenschein beantragen ist das Waffengesetz bindend. In ihm ist im § 4 die Voraussetzung für die Eignung nachzulesen. Der § 5 vom WaffG befasst sich mit der Zuverlässigkeit. Festgeschrieben ist die Vorgehensweise zur Feststellung der persönlichen Eignung im § 6. Im Waffengesetz steht im § 10, wie es sich mit der Erteilung von Erlaubnissen verhält. Um ein richtiges Verhalten nach dem Erteilen zu definieren, steht im § 36 vom WaffG, wie die Waffen und die Munition aufzubewahren sind. Es sollte noch die Anlage 2 vom § 2 dieses Gesetzes erwähnt werden. Sie umfasst eine Waffenliste.

Kleiner Waffenschein 2020
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