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Kleinen Waffenschein beantragen in Brandenburg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Brandenburg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Brandenburg – Aufgrund eines anhaltend vermeintlichen Sicherheitsdefizits, das derzeit viele Bundesbürger empfinden, steigt bundesweit seit Anfang des Jahres 2016 die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein. Dieser erlaubt Inhabern der offiziell ausgestellten Genehmigung das verdeckte Führen von „PTB – Waffen“ in der Öffentlichkeit. Die Bewilligung kann jeder volljähriger Bundesbürger erwerben, der die dafür erforderliche Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung aufweist. Die Antragsstellung sowie die Erteilung sind mit spezifischen Kosten für die Bearbeitung verbunden.

Der kleine Waffenschein

In Brandenburg sind die Zahl der Neu- Anträge bzw. die Anzahl der Bewilligungen seit Anfang des Kalenderjahres 2016 sprunghaft angestiegen. Unter den Eindrücken der Ereignisse im Rahmen der Kölner Silvesternacht 2015, verzeichneten die dafür zuständigen Behörden eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein. Dies belegen die Statistiken der brandenburgischen Waffenrechtsbehörde, die dem Brandenburger Polizei – Präsidium angeschlossen ist. Die Behörde erteilt in Brandenburg die Bewilligungen, die zum Führen von „PTB – Waffen“ berechtigen. Laut der Brandenburger Waffenrechtsbehörde besaßen zum Ablauf des Jahres 2015 6809 Bürger einen kleinen Waffenschein. Ende November 2016 lag die Anzahl der Bewilligungen bereits bei 10239. Aktuell hält die verhältnismäßig hohe Nachfrage nach der offiziellen Erlaubnis an.

Genehmigung zum verdeckten Mitführen von „PTB – Waffen“

Ein kleiner Waffenschein gilt lediglich für sogenannte „PTB – Waffen“. Dies sind Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen. Pfefferspray fällt ebenso unter die Kategorisierung. „PTB – Waffen“ sind stets mit einem „PTB – Siegel“ verkleidet. Dieses Emblem wurde im Jahre 1970 zur transparenten Differenzierung zwischen „erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen“ von den Behörden eingeführt. Waffen, die nicht die Bezeichnung „PTB“ tragen, sind als “ scharfe Waffen“ zu klassifizieren.

Demgegenüber belegt das „PTB – Siegel“ stets, dass die entsprechende Waffe erlaubnisfrei ist. Sowohl der Erwerb als auch deren Besitz bedarf keiner offiziellen Genehmigung. Lediglich das verdeckte Führen der Waffen im öffentlichen Raum erfordert verbindlich eine dafür notwendige Bewilligung der Behörden. Prinzipiell sind die „PTB – Waffen“ immer zu verdecken. Ein offensichtliches Tragen entspricht einem Verstoß gegen das geltende deutsche Waffengesetz. Zudem stellt das Mitführen der Waffen auf öffentliche Veranstaltungen eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher ist die Mitnahme der Waffe beispielsweise auf ein Konzert illegal. Der unsachgemäße bzw. grundlose Gebrauch ist unzulässig. Wird die „PTB – Waffe“ außerhalb einer individuellen Notsituation oder Notwehr abgefeuert, wird dies als gesetzeswidrig eingestuft.

Eine „erlaubnisfreie“ Waffe besitzt das analoge Aussehen einer „scharfen Schusswaffe“. Deshalb muss die „PTB – Waffe“ sorgsam transportiert und eingesetzt werden. Eine Waffe wirkt grundsätzlich nie deeskalierend, sondern kann gefährliche Situationen zusätzlich intensivieren. Abgefeuert aus kurzer Distanz kann die „PTB – Waffe“ lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Analog dazu kann eine unsachgemäße Nutzung den Träger selber gefährden.

Kleinen Waffenschein beantragen in Brandenburg

In Brandenburg obliegt der Brandenburger Waffenrechtsbehörde die Befugnis kleine Waffenscheine an Bürger zu erteilen. Der Verfahrensablauf umfasst unterschiedliche Arbeitsabschnitte, die jeweils mit Kosten für die Antragssteller verbunden sind. Zuerst gilt es wahrheitsgemäß das Antragsformular durch die antragsstellende Person auszufüllen, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Das zugehörige Formular kann entweder von regionalen Polizeistellen bezogen oder online über die Internetpräsenz der „Polizei Brandenburg“ unentgeltlich heruntergeladen werden. Hierfür ist der Link „www.polizei.brandenburg.de/fm/32/01_Antrag Kleiner Waffenschein.pdf.“ aufzurufen.

Da die Erteilung an den Nachweis der individuellen Zuverlässigkeit sowie der persönlichen Eignung gebunden ist, erfolgt nach Angabe der personenbezogenen Informationen eine intensive Analyse der Angaben. Daher muss der ausgefüllte Vordruck in Verbindung mit einer Kopie des gültigen Personalausweises an die Behörden geschickt werden. Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite sind zu kopieren und den Unterlagen beizulegen. Dies ist unbedingt notwendig, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Die Formulare können über den Postweg an das „Polizeipräsidium Brandenburg“ gesendet werden oder alternativ in einer regionalen Polizei – Geschäftsstelle abgegeben werden.

Die Postanschrift des zentralen „Polizeipräsidiums Brandenburgs“ lautet:


Polizeipräsidium

Stabsbereich 4

Rechtsangelegenheiten

Kaiser – Friedrich – Str. 143

14469 Potsdam


Im Zuge der Prüfung werden von der Behörde unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und sämtlichen polizeilichen Datenbanken eingeholt. Lassen die Erkenntnisse Zweifel an der persönlichen Eignung zu, ist die Behörde dazu berechtigt von dem Antragssteller ein fachpsychologisches Zeugnis oder ein amtsärztliches Gutachten zu verlangen. Eine vermeintlich verminderte persönliche Eignung besitzen laut Behörden Personen mit psychischer Erkrankung, Geschäftsunfähigkeit oder Alkoholkrankheit. Personen, die vorbestraft, kriminalstatistisch erfasst oder rechtskräftig verurteilt sind, erhalten generell keinen kleinen Waffenschein. Derartige Personen weisen keine ausreichend Zuverlässigkeit auf. Zudem werden die Genehmigungen ausschließlich an volljährige Personen ausgegeben.

Erfüllt der der Antragssteller alle erforderlichen Kriterien, wird diesem nach einer durchschnittlichen Bearbeitungsfrist von 4 Wochen die Bewilligung erteilt. Für die Ausstellung muss die antragsstellende Person Kosten in Höhe von 50 Euro entrichten. Antragssteller deren Gesuch abgelehnt wird, müssen eine Bearbeitungsgebühr tragen. Die Kosten dafür betragen 37, 50 Euro für die Versagung. Zusätzlich können in diesem Kontext Kosten für zusätzliche Auslagen der Behörde erhoben werden. Der kleine Waffenschein wird für ein unbefristetes Zeitfenster erteilt. Allerdings erfolgt in einem Rhythmus von jeweils 3 Jahren eine regelmäßige Prüfung der Behörden, die das Fortbestehen der persönlichen Eignung und der Zuverlässigkeit hinterfragt. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 25 Euro von dem Inhaber des kleinen Waffenscheins eingefordert.

Kleinen Waffenschein beantragen in Brandenburg
Taschenlampe, Schreckschusspistole und Pfefferspray | © Bildagentur PantherMedia / Schnoeppl