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Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern – 2016 als Rekordsjahr für die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein. Die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein in Mecklenburg – Vorpommern, deckt sich mit den bundesweiten diesbezüglichen Entwicklungen. Demnach erfolgte insbesondere im Anschluss an die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 eine sprunghafte und überproportionale Zuwachsrate der Neu – Anträge und Bewilligungen. Daher forcierte laut Experten primär das sinkende Vertrauen in die staatliche Ordnung die erhöhte Nachfrage der Bürger nach dem kleinen Waffenschein. Im Jahre 2012 waren in Mecklenburg – Vorpommern lediglich 3000 Inhaber der öffentlich erteilten Erlaubnis registriert, die das verdeckte Führen von “ PTB – Waffen“ in der Öffentlichkeit erlaubt. Bis zum Endes des Jahres folgten die Zuwachsraten einem gemäßigten und gleichbleibenden Wachstum. Demnach wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 laut Angaben der kommunalen Behörden jährlich zwischen 100 und 200 Bewilligungen erteilt. So verfügten Ende des Jahres 2015 3768 Bürger über einen kleinen Waffenschein. Im Laufe des Kalenderjahres 2016 verdoppelte sich die Anzahl der Genehmigungen. Zu Ablauf des Jahres 2016 waren 6096 Bürger zum Führen von “ PTB – Waffen“ berechtigt. Aktuell ist die Anzahl der Neu – Anträge rückläufig. In Mecklenburg – Vorpommern sind die kommunalen Ordnungsämter für die Gestattung der kleinen Waffenscheine zuständig. Beantragen kann jeder volljährige Bürger einen kleinen Waffenschein. Ob dem Antrag durch die jeweilige Behörde stattgegeben wird, ist von der persönlichen Eignung und der Zuverlässigkeit der antragsstellenden Person abhängig. Im Zuge des Verfahrens entstehen Kosten für den Antragssteller.

Der kleine Waffenschein

Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern

Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber des Dokumentes dazu im öffentlichen Raum verdeckt sogenannte „PTB – Waffen“ zu führen. „PTB – Waffen“ tragen ein spezifisches „PTB – Siegel“, das die betreffenden Schusswaffen als „erlaubnisfrei“ ausweisen. Unter diese Rubrik fallen laut deutschen Waffengesetz Schreckschuss-, Reizgas- sowie Signalpistolen, die in Deutschland erhältlich sind. Pfefferspray trägt ebenfalls den „PTB – Aufdruck“. Derartige „PTB – Waffen“ dürfen ohne offizielle Genehmigung erworben und besessen werden. Lediglich das Führen in der Öffentlichkeit bedarf einer behördlichen Bewilligung.

Sind Waffen nicht mit dem spezifischen Siegel gekennzeichnet, gelten diese als “ scharfe Waffen“. Deren Erwerb und Besitz sind explizit erlaubnispflichtig. Das Führen von “ scharfen Waffen“ erfordert zwingend einen großen Waffenschein. Inhaber eines kleinen Waffenscheins sollten unbedingt davon Abstand nehmen vermeintliche „PTB – Waffen“ im Ausland zur hiesigen Nutzung zu erwerben. Waffen aus dem Ausland tragen grundsätzlich kein „PTB – Siegel“, da diese Klassifikation an das deutsche Waffengesetz gebunden ist. Waffen ohne „PTB – Kennzeichnung“ werden stets als “ scharf“ eingestuft. Deshalb ist der Erwerb, Besitz sowie das Führen dieser erlaubnispflichtigen Waffen Inhabern des kleinen Waffenscheins untersagt.

Zudem ist das Führen von „PTB – Waffen“ im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen als Verstoß gegen das geltende deutsche Waffengesetz zu verstehen. Der unsachgemäße Gebrauch und die Zweckentfremdung der Waffen sind ebenso strafbar. Die Waffen dürfen ausschließlich im Kontext persönlicher Notsituationen und im Rahmen von Notwehr gebraucht werden. Ein Abfeuern an Silvester ist ebenfalls illegal. Die Bewilligung wird unbefristet erteilt. Allerdings wird in einem regelmäßigen Intervall von jeweils 3 Jahren geprüft, ob die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit anhaltend gewährleistet sind. In Mecklenburg – Vorpommern ist das Dokument beim städtischen bzw. kommunalen Ordnungsamt zu beantragen. Für eine Erteilung muss der Antragssteller bestimmte Kriterien erfüllen.

Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern

Da die kommunalen Verwaltungsbehörden für die Genehmigung zuständig sind, liegen die entsprechenden Antragsformulare bei den einzelnen Behörden aus. Das Formular kann alternativ online über die Homepage zahlreicher Ordnungsämter kostenfrei heruntergeladen werden. Der Vordruck muss wahrheitsgemäß mit den individuellen Informationen befüllt werden. Das Formular ist zwingend vollständig auszufüllen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen. Das Dokument kann entweder persönlich bei der zuständigen Stelle abgegeben oder mit der Post an diese gesandt werden. Wird der Antrag persönlich abgegeben, muss dem Sachbearbeiter der gültige Personalausweis zur Identitätsprüfung vorgezeigt werden. Bei einer postalischen Übersendung ist den Unterlagen eine Kopie des Ausweises beizufügen. Dies muss unbedingt beachtetet werden, um den kleinen Waffenschein zu beantragen.

Im Anschluss daran holt die Behörde unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und den polizeilichen Datenbanken über den jeweiligen Antragssteller ein. Diese Analyse dient dazu die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des betreffenden Bürgers bewerten zu können. So wird Personen, die vermeintlich über eine eingeschränkte persönliche Eignung verfügen, kein kleiner Waffenschein erteilt. Als vermindert geeignet sind laut Behörden Personen einzustufen, die psychisch krank, alkoholkrank oder geschäftsunfähig sind. Die Behörde ist dazu berechtigt von den Antragsstellern fachpsychologische- oder amtsärztliche Zeugnisse einzufordern, die deren persönliche Eignung belegen.

Die Behörden vergeben die Bewilligungen nur an Personen, die eine hinreichende Zuverlässigkeit erkennen lassen. Eine Vorstrafe oder rechtskräftige Verurteilung ist deshalb immer ein verbindliches Ausschlusskriterium. So können Personen, die kriminell in Erscheinung getreten sind zwar einen Antrag für eine Genehmigung stellen, eine Bewilligung erhalten sie grundsätzlich aber nicht. Kriminellen wird der Antrag stets versagt. Die Ausstellung des Dokumentes für eine volljährige, persönlich geeignete und zuverlässige Person ist mit Kosten für die Bearbeitung verknüpft. Die jeweiligen Kosten sind in den einzelnen Kommunen unterschiedlich, da sie den jeweiligen Gebührenverordnungen unterworfen sind. In Mecklenburg – Vorpommern entstehen im Zuge der Bewilligung Kosten zwischen 50 und 60 Euro.

Kleinen Waffenschein beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
Kubotan | © Bildagentur PantherMedia / Francois ENOT