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Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen-Anhalt 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen-Anhalt 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen-Anhalt – Die anhaltend außergewöhnlich hohe Zunahme der Antragsstellungen kleiner Waffenscheine seit Beginn des Kalenderjahres 2016 in Sachsen – Anhalt, deckt sich mit den diesbezüglichen bundesweiten Entwicklungen. Im Anschluss an die Ereignisse in Köln an Silvester 2015, etablierte sich in großen Teilen der Bundesbevölkerung ein Misstrauen in die staatliche Ordnung. Das langfristig subjektive verminderte Sicherheitsempfinden vieler Bürger forcierte eine ungewöhnlich hohe Nachfrage unter den Bürgern nach einem kleinen Waffenschein. Das Jahr 2016 ist bundesweit als Rekordjahr bezüglich der Neu – Antragsstellungen und Erteilungen zum Führen von „PTB – Waffen“ zu verstehen.

Der kleine Waffenschein

In Sachsen-Anhalt stieg die Anzahl der offiziell ausgestellten Bewilligungen im Jahre 2016 gegenüber 2015 um 67 %. Demnach belegen die Statistiken des Landes – Innenministeriums einen Anstieg der registrierten kleinen Waffenscheine von 5019 Bewilligungen zum Endes des Jahres 2015, auf 8407 Genehmigungen zum verdeckten Führen erlaubnisfreier „PTB – Waffen“ zum Ablauf des Kalenderjahres 2016. Im Jahre 2017 ebbte der Trend zur fortwährenden Selbstaufrüstung nachweisbar ab. Dennoch wurden im Zuge des Jahres 2017 immer noch überproportional viele Bewilligungen erteilt. Laut Kriminalstatistikern beweisen die Erhebungen, dass in der Landesbevölkerung dauerhaft die subjektiv gefühlte Sicherheit stark abgenommen hat.

Erteilt wird die Genehmigung in Sachsen – Anhalt von den jeweiligen regionalen Verwaltungsstellen und den Polizeibehörden. Für die Gestattung des Antrages sind Kosten in Höhe von 66 Euro zu begleichen. Die anfallenden Kosten sind lediglich per Gebührenbescheid zahlbar.

Berechtigung zum verdeckten Tragen von „PTB – Waffen“

Der kleine Waffenschein ermächtigt den jeweiligen Inhaber der Bewilligung zum verdeckten Führen von „PTB – Waffen“ in der Öffentlichkeit. Waffen, die mit einem „PTB – Zeichen“ verkleidet sind, gelten per deutschem Waffengesetz prinzipiell als „erlaubnisfrei“. Derartige Waffen können ohne eine dafür notwendige offizielle Erlaubnis gekauft und besessen werden. Ausschließlich das Führen der „PTB – Waffen“ muss offiziell genehmigt sein. Unter die Klassifikation „PTB – Waffen“ fallen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen, welche in Deutschland offiziell käuflich erworben werden können. Pfeffersprays tragen ebenfalls das „PTB – Siegel“, das diese Produkte explizit als erlaubnisfrei ausweist. Die Markierung wurde im Jahre 1970 in Deutschland von offizieller Seite eingeführt, um die Abgrenzung zwischen “ erlaubnisfreien bzw. erlaubnispflichtigen Waffen“ dauerhaft zu erleichtern.

Fehlt das „PTB – Emblem“ auf einer Waffe, wird diese laut deutschen Waffengesetz immer als „scharfe Waffe“ klassifiziert. Der Erwerb, Besitz sowie das Führen dieser Waffen sind zwingend erlaubnispflichtig. Waffen aus dem Ausland, verfügen grundsätzlich über kein „PTB – Siegel“, da diese Klassifizierung lediglich in Deutschland vorgenommen wird. Deshalb ist für Inhaber eines kleinen Waffenscheins der Erwerb, Besitz sowie das Führen dieser Modelle strikt untersagt. Einen Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz stellen ebenso das sichtbare Führen, der unsachgemäße Gebrauch der Waffen und deren Mitnahme zu öffentlichen Veranstaltungen dar, die mit Strafen verknüpft ist.

„PTB – Waffen“ dürfen nur im Falle eines individuellen Notstandes oder in Notwehr abgefeuert werden. Eine grundlose Verwendung der Waffen ist illegal. Die Genehmigung besitzt nur in Verbindung mit dem gleichzeitigen Mitführen des Personalausweises Gültigkeit. Das Dokument wird für ein unbefristetes Zeitfenster ausgestellt. Allerdings nimmt die zuständige Behörde in einem Rhythmus von jeweils 3 Jahren eine Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit vor. Diese fortdauernde regelmäßige Prüfung sichert das permanente Fortbestehen der verbindlichen Erteilungskriterien für den kleinen Waffenschein.

Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen-Anhalt

Die Erlaubnis wird in Sachsen-Anhalt sowohl durch die kommunalen Verwaltungsstellen als auch durch die Polizei bewilligt. Daher liegen die erforderlichen Antragsformulare bei den jeweiligen Behörden zur unentgeltlichen Mitnahme aus. Die Grundvoraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung bilden bundesweit die persönliche Eignung des Antragsstellers sowie dessen individueller Zuverlässigkeit. Außerdem muss der Antragssteller volljährig sein. Daher muss das Antragsformular von dem jeweiligen Bürger lückenlos ausgefüllt werden, um den kleinen Waffenschein zu beantragen.

Der Vordruck ist entweder persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises bei den zuständigen Stellen abzugeben oder postalisch an diese zu versenden. Im Rahmen der Versendung der Unterlagen über den Postweg muss den Unterlagen unbedingt eine Kopie des gültigen Personalausweises des Antragsstellers beigelegt werden. Sowohl die Vorder – als auch die Rückseite sind vollständig zu kopieren, um den kleinen Waffenschein zu beantragen. Die Vorlage des Ausweises dient der verlässlichen Identitätsprüfung der antragsstellenden Person. Nachdem das Formular bei der zuständigen Behörde zur Bearbeitung eingegangen ist, erfolgt eine unbeschränkte Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. In diesem Kontext holt die Behörde unbeschränkte personenbezogene Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und sämtlichen polizeilichen Datenbanken ein.

Lassen die daraus gewonnenen Erkenntnisse die Annahme zu, der Antragssteller sei persönlich nicht geeignet und verfüge über eine mangelhafte Zuverlässigkeit, wird das Gesuch immer von der Behörde abgelehnt. Eine verminderte persönliche Eignung lässt laut Behörden vermuten, wer psychisch krank, alkoholabhängig oder geschäftsunfähig ist. Eine unzureichende Zuverlässigkeit weisen grundsätzlich Personen auf, die vorbestraft oder rechtskräftig verurteilt sind. Offenkundig Kriminelle erhalten niemals eine Zusage für den kleinen Waffenschein. Erfüllt der Antragssteller die verbindlichen Kriterien, die zur Ausstellung der Bewilligung führen, wird diesem der kleine Waffenschein ausgestellt. In diesem Rahmen werden Gebühren in Höhe von 66 Euro für den betreffenden Bürger fällig. Diese Kosten sind ausschließlich per Gebührenbescheid zu zahlen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Sachsen – Anhalt des Verfahrens beansprucht 4 bis 6 Wochen.

Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen-Anhalt
Pfefferspray | © Bildagentur PantherMedia / alexlmx