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Kleinen Waffenschein beantragen in Thüringen 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Thüringen 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Thüringen – Als Reaktion auf die Ereignisse im Zuge der Kölner Silvesternacht 2015, ist bundesweit flächendeckend seit dem Jahresbeginn 2016 eine verstärkte Zuwachsrate der Neu – Anträge für den kleinen Waffenschein erkennbar. Diese Entwicklung zeigt sich ebenso in Thüringen. Allerdings ist seit Ende 2017 ein leichter Rückgang der diesbezüglichen Antragsstellungen zu beobachten. Dennoch bewegen sich die Zahlen der Anträge bundesweit weiterhin auf einem relativ hohen Niveau. Laut Statistiken der thüringischen Waffenbehörden nimmt Thüringen im bundesweiten Vergleich allerdings bereits seit dem Jahre 2008 eine Ausnahmestellung bezüglich der Antragsstellungen ein. Demnach belegen die Erhebungen der kommunalen Waffenbehörden, dass die thüringischen Bürger seit 2008 verstärkt den kleinen Waffenschein anfordern. Demnach stieg die Anzahl der behördlich erteilten Genehmigungen für das verdeckte Führen von “ PTB – Waffen“ seit 2008 stetig an. Gemäß der Statistiken besaßen im Jahre 2008 lediglich 3478 Bürger des Freistaates einen kleinen Waffenschein. 2009 verfügten bereits 3615 Personen über die Bewilligung. Ende des Jahres 2014 lag die Anzahl der Erlaubnisse bei 3965.Insbesondere der Januar 2016 markiert einen Rekordwert für die Erteilungen der Gestattung. So wurden im Laufe des entsprechenden Kalendermonates 398 neue Genehmigungen ausgestellt. Im Februar 2016 belief sich die Zahl der Inhaber der Bewilligung auf 4852. Im Freistaat Thüringen erteilen die kommunalen Waffenbehörden der einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte den kleinen Waffenschein.

Der kleine Waffenschein

Genehmigung zum Führen von „PTB – Waffen“

Ein kleiner Waffenschein erlaubt dem Inhaber der offiziell erteilten Genehmigung, das verdeckte Führen von „PTB – Waffen“ im öffentlichen Raum. Unter der Klassifikation „PTB – Waffen“ werden sogenannte „erlaubnisfreie Waffen“ zusammengefasst. Dies sind Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen. Pfeffersprays fallen ebenso unter die Kategorisierung. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen erfordert keine behördliche Erlaubnis. Lediglich für das Führen ist eine Bewilligung notwendig. Erlaubnisfreie Waffen tragen in Deutschland immer das „PTB – Siegel“. Dieses wurde im Jahre 1970 von den Behörden etabliert, um eine Abgrenzung zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen vornehmen zu können. Daher gelten Waffen, die nicht mit dem Emblem versehen sind grundsätzlich als „scharfe Waffen“. Deren Erwerb, Besitz und Handhabung setzt unbedingt einen großen Waffenschein voraus.

Vermeintliche „PTB – Waffen“, die im Ausland erworben worden sind, besitzen nie das „PTB – Siegel“. Damit sind der Besitz, der Ankauf sowie das Führen dieser Schusswaffen für Inhaber des kleinen Waffenscheins verboten. Die „PTB – Waffen“ sind stets verdeckt zu tragen. Ein offensichtliches Führen ist illegal und ist mit einer gesetzlichen Strafe verknüpft. Analog dazu dürfen die Waffen nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitgenommen werden. Der unsachgemäße bzw. zweckentfremdete Gebrauch der Waffen ist ebenfalls gesetzeswidrig. Werden die Waffen außerhalb einer situativen Notsituation oder losgelöst von Notwehr abgefeuert, ist dies als rechtswidriges Verhalten zu werten. Das grundlose Abfeuern ist immer ein Verstoß gegen das derzeit geltende deutsche Waffengesetz. Beantragen kann die Bewilligung jeder volljährige Bürger. Ob dem Gesuch stattgegeben wird, ist von spezifischen Erteilungsvoraussetzungen abhängig. In Thüringen obliegt die Ausstellung der Bewilligungen den kommunalen Waffenbehörden. Das Verfahren ist an Kosten für den Antragssteller gekoppelt.

Kleinen Waffenschein beantragen in Thüringen

Da in dem Freistaat die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigungen den kommunalen Waffenbehörden obliegt, muss der Antrag an diese gerichtet werden. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Antragsstellung bzw. der Ausstellung der Bewilligung entstehen, sind an die einzelnen Gebührenregelungen der Kommunen gebunden. Formulare für den Antrag können bei regionalen Verwaltungsstellen eingeholt werden. In der Landeshauptstadt Erfurt liegen entsprechende Anträge bei der Stelle für “ Waffen-, Jagd – und Fischereiangelegenheiten“ aus. In Erfurt fallen für die waffenrechtliche Gebühren Kosten ab 12,78 an. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Kosten sind stets von den zuständigen Sachbearbeitern zu erfragen.

Die regional zuständigen Stellen können zudem online über die Internetpräsenz des „Serviceportal Thüringen“ ausfindig gemacht werden. Interessierte Bürger sollten hierfür den Link „www.buerger.thueringen.de/portal/“ aufrufen. Unter Eingabe des persönlichen Wohnortes und dem Suchbegriff „kleiner Waffenschein“ wird mit Hilfe des “ Zuständigkeitsfinders“ die zuständige Stelle aufgeführt. Alternativ wird über die Homepage Bürgern die Möglichkeit geboten eine “ elektronische Antragstellung“ vorzunehmen. Über das „Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen“ kann die Antragsstellung beschleunigt werden. Am einfachsten ist es jedoch das Formular bei der kommunalen Verwaltungsstelle abzuholen.

Der Vordruck ist wahrheitsgemäß mit den relevanten personenbezogenen Informationen zu versehen. Das Formular ist lückenlos auszufüllen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen. Das Papier kann bei den zuständigen Stellen persönlich abgegeben werden. Im Zuge dessen muss ein gültiger Personalausweis zur Identitätsprüfung vorgelegt werden. Wird der Antrag schriftlich versendet, muss eine Kopie des Ausweises beigelegt werden. Dieses Vorgehen ist zwingend erforderlich, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen.

Die kommunale Behörde führt im Anschluss eine Analyse der Daten durch. Hierfür werden unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und sämtlichen polizeilichen Systemen eingeholt. Als Kriterien für das Erlangen der Genehmigung gilt die persönliche Eignung des Antragsstellers sowie dessen Zuverlässigkeit. Zudem muss die antragsstellende Person volljährig sein. Ergibt sich aus dieser Analyse die Annahme, dass die persönliche Eignung der antragsstellenden Person unzureichend ist, wird der Antrag abgelehnt. Eine vermeintlich eingeschränkte Eignung weisen laut Behörden psychisch Kranke, Alkoholabhängige oder geschäftsunfähige Personen auf.

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 4 Wochen. Sobald dem Sachbearbeiter der Schein zur Abholung vorliegt, nimmt dieser unaufgefordert Kontakt mit dem Antragssteller auf.

Kleinen Waffenschein beantragen in Thüringen
Pfefferspray | © Bildagentur PantherMedia / alexlmx