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Kleinen Waffenschein Voraussetzungen 2023

Kleinen Waffenschein Voraussetzungen 2023

Kleinen Waffenschein Voraussetzungen – Der Besitz und das Führen von bestimmten Waffen ist in den meisten Staaten der Erde gesetzlich geregelt. Damit soll die grundsätzliche Gefahr, die von ihnen ausgeht, minimiert und gewährleistet werden, dass nur Personen in den Besitz von Waffen kommen können, die dafür die notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Die Waffengesetze und die Bedingungen für den Besitz und das Führen bestimmter Waffen sind in den einzelnen Ländern oft unterschiedlich. In Deutschland ist neben dem Besitz und der Führung von Schusswaffen auch geregelt, wer sogenannte freie Waffen führen, also auch außerhalb seiner Wohnung, seines Besitzes oder seiner Geschäftsräume bei sich tragen darf. Zu diesen freien Waffen zählen laut Paragraf 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG) Schreckschuss-Pistolen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen. Bezugnehmend auf die Anfangsbuchstaben werden sie oft auch als SRS-Waffen bezeichnet. Sie sind nur dann legal, wenn sie ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) haben. Dieses Siegel wird nur dann gegeben, wenn es durch verschiedene Vorrichtungen unmöglich gemacht wurde, diese Waffen „scharf “ zu machen. Wer solche Waffen legal außerhalb der genannten persönlichen Zone mit sich führen will, braucht dazu den sogenannten Kleinen Waffenschein. Es gibt keine öffentliche Statistik darüber, wie vielen Personen in Deutschland eine solche Erlaubnis erteilt erteilt wurde. Es steht aber fest, dass in den letzten Jahren sehr viele dazugekommen sind.

Der kleine Waffenschein

Kleinen Waffenschein Voraussetzungen – Wozu berechtigt der kleine Waffenschein nicht?

Auch wer ihn besitzt, darf in der Öffentlichkeit seine Waffe nicht abfeuern, es sei denn, dass es in besonderen Gefahrensituationen oder in Notwehr geschieht. Weitere Ausnahmen sind zum Beispiel die akustische Signalgebung zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, oder das Aufjagen von Vogelschwärmen in der Landwirtschaft und auf Flughäfen. Grundsätzlich darf die Waffe bei öffentlichen Groß-Veranstaltungen wie zum Beispiel bei Demonstrationen und Kundgebungen, bei Fußballspielen, bei Messen und Ausstellungen oder bei dem Besuch öffentlicher Festveranstaltungen wie zum Beispiel Silvesterfeiern etc. nicht mitgeführt werden. Lediglich auf privatem Grund ist das Mitführen und Benutzen erlaubt, wenn der Eigentümer zuvor sein Einverständnis dazu gibt.

Welche Voraussetzungen bestehen für den Erhalt des kleinen Waffenscheines?

Um den kleinen Waffenschein zu bekommen, muss eine Person volljährig und sowohl geistig als auch körperlich geeignet sein. Außerdem darf sie nicht vorbestraft sein, wobei Geldstrafen, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen unter 60 Tagessätzen unberücksichtigt bleiben. Mitglieder von verbotenen Parteien und als verfassungswidrig eingestuften Organisationen erhalten ihn nicht. Auch Alkohol- und Drogenabhängige bekommen den Kleinen Waffenschein nicht ausgehändigt. Anders als beim für Schusswaffen erforderlichen Großen Waffenschein muss beim Kleinen Waffenschein aber kein Sachkunde-Nachweis erbracht werden und der Nachweis darüber, dass der oder die Betreffende tatsächlich besonders schutzbedürftig ist, wird auch nicht so streng wie beim Großen Waffenschein geprüft.

Können auch in Deutschland lebende Ausländer den Kleinen Waffenschein beantragen?

Ja, jede Person mit festem Wohnsitz in Deutschland kann ihn beantragen. Deutsche Staatsbürger müssen u.a. ihren Personalausweis vorlegen, in Deutschland lebende Ausländer ihre jeweiligen Personaldokumente. Bei beiden Personengruppen wird die Genehmigung in gleicher Weise geprüft.

Wo ist der kleine Waffenschein erhältlich?

Das differenziert von Bundesland zu Bundesland etwas. In manchen wird der kleine Waffenschein von der zuständigen Polizeibehörde ausgestellt, in anderen vom Ordnungsamt, vom Gemeindeamt oder der zuständigen Kreisverwaltung. Der Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen, dafür gibt es verschiedene Vordrucke. Diese sind auch im Internet zu finden und müssen mit den geforderten Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Ausstellung dauert in der Regel zwischen zwei Wochen und zwei Monaten. Eine gewisse Zeitspanne brauchen die bearbeitenden Stellen, weil sie die Angaben des Antragstellers mit möglichen Eintragungen zum Beispiel im Bundeszentralregister oder bei der Staatsanwaltschaft abgleichen müssen.

Welche Kosten entstehen, will jemand den Kleinen Waffenschein beantragen?

Genau wie die ausstellende Stelle unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern auch die entstehenden Kosten. Möchte zum Beispiel im Bundesland Sachsen den Kleinen Waffenschein beantragen, dann kostet das zur Zeit 75 Euro, im Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Zeit 55 Euro und im Bundesland Bayern je nach Kreis zwischen 30 und 140 Euro. In Niedersachsen, Kiel und dem Saarland bezahlt man zur Zeit 55 Euro. Die Kosten können sich aber jederzeit ändern.

Gilt der kleine Waffenschein unbegrenzt oder muss er in bestimmten Abständen erneuert werden?

Im Prinzip gilt er unbegrenzt. Trotzdem müssen die Besitzer in regelmäßigen Abständen ihre persönliche Eignung erneut nachweisen. In den jeweiligen Anträgen ist vermerkt, wann eine entsprechende erneute Prüfung zu erfolgen hat. Auch diese Nachprüfung ist kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten sind hängt von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Zur Zeit liegen sie zwischen 15 und 60 Euro.

Was geschieht, wenn jemand ohne den Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit eine Schreckschusspistole oder eine andere SRS-Waffe benutzt?

Wer in der Öffentlichkeit mit einer solchen Waffe erwischt wird und keinen Kleinen Waffenschein vorweisen kann, für den wird das sehr unangenehm. In jedem Fall wird diese Waffe eingezogen und außerdem drohen Strafen, die von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren reichen können. Außerdem wird jemand, der sich dieses Vergehens bewusst oder aber auch versehentlich schuldig gemacht hat, sicher auch bei einer späteren Beantragung keinen solchen Schein erhalten.

Kleinen Waffenschein Voraussetzungen
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