Kleine Waffenschein 2023 – Regeln, Verbote, verdecktes Führen – Das Führen einer Waffe ist in Deutschland grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Diese wird erst mit dem kleinen Waffenschein erteilt, welcher nur unter strickten Auflagen zu erhalten ist. Dabei stehen diverse Regelungen und Verbote im Raum, die der Waffenbesitzer unweigerlich einhalten muss. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit harten Strafen belegt sein. Doch was muss der Besitzer einer Schutzwaffe eigentlich beachten, wenn er diese auch in der Öffentlichkeit führen will? Welche Waffenarten sind mit dem kleinen Waffenschein erlaubt und wie sehen die Anforderungen aus, denen man sich stellen muss, wenn man diese Erlaubnis erhalten möchte? Hier sollen die grundlegenden Fragen zu diesem Thema beantwortet werden, denn die Beantragung eines Waffenscheins ist an strikte Auflagen gebunden, die sich bis in den persönlichen Bereich hinein erstrecken.
Inhalt
Der kleine Waffenschein
Der kleine Waffenschein ist die in Deutschland am häufigsten beantragte Waffenbesitzerlaubnis überhaupt. Dabei bestehen klare Unterschiede zur Waffenbesitzkarte, die eben nur den Besitz einer Waffe erlaubt. Für alle, die einen derartigen Schein beantragen wollen, gelten strikte Auflagen, die im Vorfeld erfüllt werden müssen, damit das Antragsverfahren überhaupt durchgeführt werden kann. Doch auch wenn der Waffenschein erteilt wurde, müssen diverse Gesetze befolgt werden, wenn das Tragen in der Öffentlichkeit nicht mit einer Strafe geahndet werden soll.
Welche Waffen beinhaltet der kleine Waffenschein
Der entsprechende Waffenschein umfasst alle Waffen, die als Signal-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe ausgelegt sind. Das Führern sogenannter scharfer Waffen ist nicht gestattet. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, der der große Waffenschein ohnehin nur sehr selten und in absoluten Ausnahmefällen erteilt wird. Die Waffen die unter dem kleinen Waffenschein geführt werden dürfen, müssen deutlich mit dem Siegel PTB gekennzeichnet sein, was darauf hinweist, dass es sich um eine Waffe aus den oben genannten Gattungen handelt. Ohne einen solchen Schein dürfen die Waffen nur auf einem Privatgelände getragen und geführt werden. Der Besitz kann aber unter Umständen auch hier illegal sein.
Kleinen Waffenschein beantragen – Die Voraussetzungen
Wer den kleinen Waffenschein beantragen will, muss diverse Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss der Halter einer solchen Waffe volljährig sein. Zum Anderen dürfen keine Vorstrafen im Bundeszentralregister gegen ihn vorliegen. Dies betrifft alle Strafen, die mit einem Tagessatz von mehr als 60 Euro versehen waren oder die mit einer Freiheitsstrafe geahndet wurden. Jugendstrafen hingehen oder Delikte wegen Fahrens ohne Führerschein oder andere gleichartige Vergehen, werden hier nicht berücksichtigt.
Des Weiteren darf kein Drogenkonsum nachgewiesen worden sein. Auch eine Alkoholerkrankung muss vollständig ausgeschlossen sein. Zudem darf der Halter keiner verfassungswidrigen Organisation angehören. In einem entsprechenden Verfahren müssen zudem die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie ein fester Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Anders als beim großen Waffenschein ist eine Sachkundeprüfung oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht erforderlich. Den kleinen Waffenschein beantragen ist somit wesentlich einfacher, als bei dem großen Waffenschein.
Welche Kosten fallen an bei einem kleinen Waffenschein
Wer den kleinen Waffenschein beantragen will, der muss mit entsprechenden Kosten rechnen. In der Regel belaufen sich diese auf rund 50 Euro. Allerdings ist die Erteilung Ländersache, sodass diese auch in einem gewissen Rahmen die Höhe der Auslagen bestimmen können. Dabei kann der Betrag auch dann eingezogen werden, wenn der Waffenschein versagt wird. Die Kosten sind im Vorfeld aufzubringen und müssen am Tag der Beantragung bei der entsprechenden Behörde bezahlt werden.
Grundlegende Vorschriften für einen kleinen Waffenschein
Für den kleinen Waffenschein gelten grundlegende Vorschriften. Für den Waffenführer besteht dabei eine grundlegende Ausweispflicht. Trägt dieser diese Waffe bei sich, so muss auf Verlangen der Polizei oder anderer Personen, die eine entsprechende Kontrolle durchführen können, der Ausweis oder Reisepass sowie der gültige Waffenschein vorgelegt werden. Ist dieser nicht mit dabei können Geldstrafen bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das gleich gilt auch dann, wenn die Waffe nicht das geforderte Prüfsiegel PTB trägt.
Der Transport der Waffe ist dabei erlaubnisfrei. Wir diese in der Öffentlichkeit getragen, muss dies verdeckt geschehen. Die Waffe darf also nicht für jeden sofort sichtbar sein. Sollte die Waffe nur transportiert werden, dann sind Munition und Waffe getrennt aufzubewahren. Hierzu ist die Waffe in einem verschließbaren Behälter unterzubringen. Die Munition kann dann frei an einer anderen Stelle gelagert werden.
Verbot des Führens
Die Waffe darf in keinem Fall zu Festen und anderen öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Dies gilt aber nicht nur unter freiem Himmel, sondern auch im Kino, der Disco oder an anderen Plätzen, an denen sich mehrere Personen organisiert versammeln. Das Mitführen hier, kann grundsätzlich zu einem Entzug des Waffenscheins führen.
Der Einsatz der Waffe ist nur im Notwehrfall gestattet. Das Bedrohen anderer Menschen auch zum Zwecke der Abschreckung ist generell untersagt. Wer eine Waffe ohne entsprechende Grundlage abfeuert, verliert nicht nur den Waffenschein, sondern kann sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen. Daher ist der Einsatz der Waffe im Vorfeld so genau wie nur möglich zu prüfen, auch wenn dies in einer konkreten Gefahrenlage nicht immer leicht ist.
Wichtige Anmerkung
Nicht unter die Erlaubnispflicht des kleinen Waffenscheins fallen alle Elektroschocker und auch Reizgas. CS-Gas kann von allen Personen über 14 Jahren frei erworben werden. Elektroschocker dürfen nur dann gekauft werden, wenn diese das PTB Prüfzeichen tragen. Dennoch ist für ihren Besitz kein Waffenschein erforderlich.