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Kleiner Waffenschein: Kosten und mehr!

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Kleiner Waffenschein: Kosten und mehr!

Das Wichtigste in Kürze

Wofür benötigt man einen kleinen Waffenschein?

Man benötigt einen Kleinen Waffenschein, um Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen legal in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Erfahre hier mehr.

Was sind die Kosten des kleinen Waffenscheins in Deutschland?

Die Kosten für den Kleinen Waffenschein können je nach Ausstellungsbehörde und Bundesland unterschiedlich sein, liegen aber in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Erfahre hier mehr.

Wie häufig wird der kleine Waffenschein überprüft?

Der Kleine Waffenschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren und muss danach verlängert werden. Eine regelmäßige Überprüfung während der Gültigkeitsdauer ist in der Regel nicht vorgesehen, es sei denn, es treten besondere Vorfälle auf. Lies hier mehr.

Wenn Du in Deutschland eine Waffe besitzen möchtest, benötigst Du eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenschein. Für den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die auch als „kleine Waffen“ bezeichnet werden, reicht jedoch der Kleine Waffenschein aus. Doch wie hoch sind die Kosten für den Kleinen Waffenschein? In diesem Blogartikel erfährst Du alles, was Du darüber wissen solltest.

Was ist der Kleine Waffenschein?

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Mit dem kleinen Waffenschein kannst Du Schreckschuss- und Signalwaffen legal besitzen.

Der Kleine Waffenschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass Du eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe legal besitzen darfst. Anders als bei der WBK oder dem Waffenschein ist jedoch keine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Der Kleine Waffenschein berechtigt Dich lediglich zum Führen der genannten Waffen in der Öffentlichkeit, nicht aber zum Besitz oder Erwerb.

Tipp: Wenn Du einen Kleinen Waffenschein beantragen möchtest, solltest Du Dich vorab gut über die Voraussetzungen und Kosten informieren. Auch eine Schulung in Sachen Waffensicherheit und Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann Dir helfen, im Ernstfall richtig zu handeln.

Welche Waffen sind im Kleinen Waffenschein enthalten?

Der Kleine Waffenschein bezieht sich ausschließlich auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Hierzu zählen beispielsweise Schreckschusspistolen, Pfefferspray, CS-Gas und Signalpistolen. Andere Waffen wie beispielsweise Messer oder Schlagstöcke sind nicht im Kleinen Waffenschein enthalten und dürfen nur in Ausnahmefällen mitgeführt werden.

Hinweis: Es ist wichtig zu betonen, dass der Besitz eines Kleinen Waffenscheins keine Garantie für eine erhöhte Sicherheit darstellt. Im Zweifelsfall solltest Du immer versuchen, gefährliche Situationen zu vermeiden und im Notfall die Polizei oder andere Hilfeleistende zu rufen.

Wie hoch sind die Kosten für den Kleinen Waffenschein?

Die Kosten für den Kleinen Waffenschein können je nach Ausstellungsbehörde und Bundesland unterschiedlich hoch sein. In der Regel liegen sie jedoch zwischen 50 und 100 Euro. Die Gebühr für den Kleinen Waffenschein wird bei der Antragstellung fällig und kann nicht zurückerstattet werden, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Achtung: Der unvorsichtige Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann schnell zu schweren Verletzungen führen. Daher solltest Du die Waffen immer sorgfältig und sicher aufbewahren und nur in Notsituationen einsetzen. Außerdem darfst Du die Waffen niemals ohne Anlass oder aus Spaß abfeuern, da dies als Straftat geahndet werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten, musst Du volljährig sein und Deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem darfst Du nicht vorbestraft sein und musst eine Zuverlässigkeitsprüfung durch das zuständige Ordnungsamt bestehen. Hierzu werden in der Regel ein Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeibehörde eingeholt.

Zusätzliche Information: Die Zuverlässigkeitsprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Waffen. Bei der Beantragung eines Großen Waffenscheins wird eine umfassende waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt, welche beispielsweise eine Überprüfung des Strafregisters oder der polizeilichen Erkenntnisse umfasst. Auch bei der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins wird eine eingeschränkte Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt, welche jedoch in der Regel nur eine Abfrage des Führungszeugnisses und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeibehörde umfasst. Die Zuverlässigkeitsprüfung soll sicherstellen, dass Waffen nur in die Hände von vertrauenswürdigen Personen gelangen und die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.

Wie lange ist der Kleine Waffenschein gültig?

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Der kleine Waffenschein ist in der Regel 3 Jahre gültig, kann jedoch verlängert werden.

Der Kleine Waffenschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine Verlängerung ist möglich, sofern Du weiterhin die Voraussetzungen für den Besitz erfüllst und keine gravierenden Vorfälle im Zusammenhang mit dem Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen aufgetreten sind.

Kleiner Waffenschein vs Großer Waffenschein

Der Kleine Waffenschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass Du eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe legal besitzen darfst und berechtigt Dich zum Führen der genannten Waffen in der Öffentlichkeit. Im Gegensatz dazu berechtigt der Große Waffenschein den Inhaber zum Besitz, Erwerb und Führen von erlaubnispflichtigen Waffen, wie beispielsweise Pistolen oder Gewehren. Der Große Waffenschein erfordert eine umfassende waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise für Jäger oder Sportschützen, beantragt werden. Der Kleine Waffenschein ist hingegen für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich und stellt eine Alternative für den legalen Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen dar.

Wo beantragst Du den Kleinen Waffenschein?

Um den Kleinen Waffenschein zu beantragen, musst Du Dich an die zuständige Behörde in Deinem Wohnort wenden. In den meisten Fällen ist dies das Ordnungsamt oder die Waffenbehörde der Stadt oder Gemeinde. Vor der Antragstellung solltest Du Dich jedoch über die genauen Voraussetzungen und Kosten informieren, da diese je nach Bundesland und Ausstellungsbehörde unterschiedlich sein können.

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Was musst Du beachten?

Wenn Du im Besitz eines Kleinen Waffenscheins bist und Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit führen möchtest, musst Du einige wichtige Regeln beachten. So ist es beispielsweise verboten, Waffen in öffentliche Verkehrsmittel, Gaststätten, Schulen oder Versammlungsstätten mitzunehmen. Außerdem darf die Waffe nicht offen sichtbar getragen werden und muss in einer verschlossenen Tasche oder einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Die Vor- und Nachteile

Vorteile

einfacher und schneller Erwerb im Vergleich zum Großen Waffenschein
vergleichsweise geringe Kosten für die Antragstellung
Möglichkeit, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen legal in der Öffentlichkeit führen zu können

Nachteile

Beschränkung auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, keine Möglichkeit zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen
eingeschränkte Gültigkeit von drei Jahren, Verlängerung erforderlich
begrenzte Wirkung der mitgeführten Waffen zur Selbstverteidigung

Welche Alternativen gibt es zum Kleinen Waffenschein?

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Wenn Du keinen Waffenschein machen möchtest, bieten beispielsweise auch Selbstverteidigungskurse eine gute Form der Verteidigung.

Wenn Du keine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen führen möchtest oder der Antrag auf den Kleinen Waffenschein abgelehnt wurde, gibt es auch alternative Möglichkeiten zur Selbstverteidigung. Hierzu zählen beispielsweise Pfefferspray-Alternativen wie das „Bodyguard Personal Alarmgerät“ oder das „Zerberus Defender„, welche laute Alarmtöne und helle Blitzlichter erzeugen. Auch Selbstverteidigungskurse können Dir helfen, Dich im Ernstfall effektiv zu verteidigen.

Selbstverteidigung zum kleinen Preis

Der Kleine Waffenschein ist eine einfache Möglichkeit, um Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen legal in der Öffentlichkeit führen zu können. Allerdings solltest Du bei der Antragstellung und Mitführung der Waffen die geltenden Vorschriften und Regeln beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Du Dich unsicher bist oder eine Alternative zur Waffe suchen möchtest, solltest Du Dich unbedingt von einem Experten oder einer Expertin beraten lassen.

Quellen