Kleinen Waffenschein beantragen in Bayern – Ein kleiner Waffenschein erlaubt das Mitführen sogenannter „PTB – Waffen“ im öffentlichen Raum. Unter diese Klassifikationen fallen Pfeffersprays, Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen. Die entsprechenden Waffen tragen ein „PTB – Siegel“. Dieses wurde im Jahre 1970 von der „Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“ in Braunschweig etabliert, um die Differenzierung „erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreien Waffen“ transparent zu machen.
Der kleine Waffenschein
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Demonstrationen, Konzerten oder Theaterbesuchen, ist das Führen der Waffen verboten. Grundsätzlich dürfen die Waffen mit einem kleinen Waffenschein lediglich verdeckt in der Öffentlichkeit getragen werden. Gebrauch von den Waffen darf ausschließlich in Notwehr sowie in einer situativen Notsituation gemacht werden. Das unnötige Abfeuern stellt einen rechtlich zu ahndenden Verstoß gegen das geltende Waffengesetz dar. Ebenso dürfen die Waffen nicht an Silvester zum Spaß abgefeuert werden. Anders als das Mitführen der „PTB – Waffen“, ist deren Erwerb bzw. Besitz nicht erlaubnispflichtig. Gleichzeitig ist das Führen lediglich in Verbindung mit dem kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis erlaubt.
Auf Verlangen sind Polizisten und andere zur Personenkontrolle ermächtigte Personen dazu berechtigt, sich die entsprechenden Papiere aushändigen zu lassen. Ein kleiner Waffenschein vermittelt verängstigten Bürgern ein verbessertes Sicherheitsempfinden. Die Bewilligung wird nach erfolgter Antragsstellung bei den kommunalen Stadt- und Kreisverwaltungen, durch die Behörden ausgestellt. Um die Genehmigung zu erlangen, muss die antragsstellende Person zwingend spezifische Kriterien erfüllen.
Nachfrage in Bayern aktuell leicht rückläufig
Derzeit ist in dem Freistaat Bayern eine zurückgehende Nachfrage nach der Bewilligung erkennbar. Im Anschluss an die Kölner Silvesternacht 2015 und die Anschläge in Paris, setze in Bayern ein regelrechter „Run“ auf den kleinen Waffenschein ein. Daher gilt das Jahr 2016 als Rekordsjahr für die diesbezügliche Antragsstellung. 2016 wurden entsprechend Statistiken 33000 neue Scheine erteilt. Im Jahre 2017 ging die Zahl der Antragsstellungen zurück. Somit wurden 2017 12000 neue Berechtigungen ausgestellt. Insgesamt besaßen im Jahre 2017 94000 Bürger eine Erlaubnis zum Führen der „PTB- Waffen“. Aufzeichnungen belegen den Rückgang der Neu – Anträge in allen bayerischen Städten und Landkreisen. Dies spiegeln exemplarisch die diesbezüglichen Statistiken der Jahre 2016 und 2017 für die Landeshauptstadt München wieder. Laut diesen Angaben wurden 2016 in München 2300 Neu – Anträge erfasst. Demgegenüber wurden 2017 1000 Anträge gestellt.
Kleinen Waffenschein beantragen in Bayern
Interessierte Bürger können in Bayern die Bewilligung bei zuständigen Kreisveraltungs- bzw. Stadtverwaltungsstelle oder dem Landratsamt beantragen. Über die Internetpräsenz des Freistaates Bayern kann zudem über eine Suchfunktion die regionale Zuständigkeit herausgefunden werden. Hierfür müssen Interessenten den Link „www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2777455696“ aufrufen. Unter Eingabe der PLZ des individuellen Wohnortes oder des Ortsnamens in das Suchfeld „Vor Ort“, erfahren Bürger umgehend die Kontaktdaten der für sie zuständigen Behörde. In der Landeshauptstadt München ist beispielsweise die städtische Verwaltungsstelle zuständig, die die Hausanschrift „Marienplatz 8, 80331 München“ besitzt.
Die entsprechenden regionalen Stellen informieren eingehend über den Verfahrensablauf. Stattgegeben wird der Antrag lediglich, sofern die antragsstellende Person volljährig ist und eine persönliche Eignung sowie eine hinreichende Zuverlässigkeit vorweisen kann. Die Ausstellung des Dokumentes ist mit Kosten verknüpft. Die dafür zu entrichtende Gebühr ist von den kommunalen Verwaltungsgebühren – Regelungen abhängig. Deshalb variieren die jeweiligen Kosten von Kommune zu Kommune.
Kleinen Waffenschein beantragen in Bayern – Voraussetzungen
Bindende Voraussetzung für das Erlangen des kleinen Waffenscheins ist das vollständige Ausfüllen des Antragsformulars. Selbiges liegt in den regionalen Verwaltungen aus. Zahlreiche Behörden bieten das Papier kostenlos online zum Download an. Der Vordruck ist komplett auszufüllen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen. Die eingefügten persönlichen Daten werden mit Auskünften aus dem Bundeszentralregister, den polizeilichen Datenbanken und dem Staatsanwaltlichen Verzeichnis abgeglichen. Auf diese Weise prüft die Verwaltungsstelle die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Als unzuverlässig sind grundsätzlich kriminelle Personen einzustufen. Eine rechtskräftige Verurteilung bzw. eine eventuelle Vorstrafe sind unbedingte Ausschlusskriterien, die das Erlangen der Genehmigung für die entsprechenden Personengruppen unmöglich machen. Die persönliche Eignung gilt als unzureichend, wenn eine Geschäftsunfähigkeit oder Alkoholabhängigkeit vorliegt. Gleichzeitig mindert eine psychische Erkrankung die Eignung antragsstellender Personen. Daher kann die Behörde von den jeweiligen Antragsstellern ein fachpsychologisches – oder amtsärztliches Zeugnis einfordern.
Kleinen Waffenschein beantragen in Bayern – Erforderliche Unterlagen
Bei der Abgabe des Antrages ist dem Sachbearbeiter unbedingt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ausländische Staatsbürger sind in diesem Kontext zur Vorlage eines gültigen Nationalpasses verpflichtet. Zudem ist eine Kopie des Ausweises zur Abgabe der Unterlagen mitzubringen. Gleiches gilt für eine Antragsstellung per Post. Eine Kopie des Ausweises ist daher jeder postalischen Antragsstellung beizulegen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen. Ein Sachkundenachweis muss nicht erbracht werden. In der Regel ist das Verfahren mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen verknüpft. In München nimmt das Verfahren durchschnittlich 4 Wochen in Anspruch. Liegt das Dokument der zuständigen Stelle zur Abholung vor, wird der Antragssteller umgehend informiert.
In Bayern liegen die Gebühren für die Erteilung der Genehmigung zwischen 30 und 150 Euro. In der bayerischen Landeshauptstadt entstehen im Rahmen der Ausstellung grundsätzlich Kosten von 100 Euro. In negativen Einzelfällen, die mit einem hohen Bearbeitungsaufwand einhergehen, ist ein Betrag von 150 Euro zu zahlen. Ein hoher Bearbeitungsaufwand geht aus negativen Erkenntnissen aus der Zuverlässigkeits – Prüfung hervor. Da der jeweilige Betrag an die regionalen Bestimmungen der einzelnen kommunalen Verwaltungsstellen gebunden ist, kommt es zu derartigen Preisdifferenzen.