Kleinen Waffenschein beantragen in Hessen – In Hessen ist derzeit ein anhaltender Rückgang der Neu- Anträge für den kleinen Waffenschein erkennbar. Dies stützen die Statistiken der hessischen Behörden. Die konstante Verringerung ist auf das aktuell verbesserte subjektive Sicherheitsempfinden der hessischen Bevölkerung zurückzuführen. Analog zu den bundesweiten Entwicklungen markiert das Jahr 2016 ein Rekordjahr in Hessen bezüglich der Antragsstellungen für das verdeckte Führen von “ PTB – Waffen“. Animiert von der medialen Berichterstattung im Nachgang an die Kölner Silvesternacht 2015, setze in Hessen ein Boom bezüglich der Neu – Anträge ein. Analog dazu rissen die Bürger im Kalenderjahr 2016 den Waffenhändlern ihr Sortiment regelrecht aus den Händen. Exemplarisch für diese Entwicklung sind die Statistiken für die hessische Landeshauptstadt Frankfurt zu verstehen. Im Jahr 2016 wurden in Frankfurt 1500 Bewilligungen durch die kommunalen Behörden ausgestellt. 2017 lag der Wert lediglich bei 800 Neu- Erteilungen. Eine gleiche Entwicklung lässt sich in allen Städten und Landkreisen beobachten. Laut Experten habe insbesondere die anhaltend mediale Negativ – Berichterstattung im Jahre 2016, die hohe Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein forciert. Die Genehmigung wird in Hessen von den kommunalen Verwaltungsbehörden erteilt. Im Rahmen des Verfahrensablaufes entstehen Kosten für den jeweiligen Antragssteller. Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen muss unbedingt das dafür notwendige Formular angefordert werden.
Der kleine Waffenschein
Bewilligung zum Führen „erlaubnisfreier PTB – Waffen“
Ein kleiner Waffenschein berechtigt den Inhaber zu dem verdeckten Führen „erlaubnisfreier PTB – Waffen“. Unter die Rubrik „PTB – Waffen“ fallen grundsätzlich Waffen, die mit dem offiziellen „PTB – Emblem“ versehen sind. Dieser Aufdruck weist die Waffen verbindlich als “ erlaubnisfrei“ aus. Demnach können „PTB – Waffen“ ohne behördliche Erlaubnis erworben und besessen werden. Für das Führen der Waffen ist generell eine entsprechende Genehmigung notwendig. Das Siegel besitzen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen, die in Deutschland erhältlich sind. Pfefferspray ist ebenfalls mit dem „PTB – Emblem“ versehen. Waffen, die nicht das Emblem tragen, werden grundsätzlich als „scharfe Waffen“ eingeordnet, die erlaubnispflichtig sind. Mutmaßliche “ PTB – Waffen“, die aus dem Ausland stammen, weisen nie ein „PTB – Zeichnen“ auf. Diese Waffen gelten daher von offizieller Seite stets als „scharf“. Inhabern eines kleinen Waffenscheins ist es daher gesetzlich verboten diese Waffen zu besitzen und zu führen. Inhaber des kleinen Waffenscheins müssen zahlreiche Aspekte im Zuge der Nutzung der „PTB – Waffen“ beachten, um einen gesetzeswidrigen Verstoß gegen das geltende deutsche Waffengesetz dauerhaft zu vermeiden. Ein offensichtliches Führen der Waffen ist illegal.
Das Mitführen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen ist ebenso als ungesetzliches Verhalten zu klassifizieren. Die Waffen dürfen deshalb niemals beispielsweise zu Konzerten oder Demonstrationen mitgenommen werden. Der unsachgemäße Gebrauch und die Zweckentfremdung der Schusswaffen sind zusätzlich mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen. Sobald die Waffe gelöst von einer individuellen Notsituation oder von Notwehr gebraucht wird, stellt dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Das grundlose Abfeuern ist ebenso strafbar. Im Umgang mit den Waffen ist ein bewusstes Agieren durch den Träger zwingend erforderlich. Das Abfeuern der Waffe aus kurzer Distanz kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Außerdem kann eine nachlässige Handhabung der Waffe den Träger selber gefährden und verletzen. Deshalb erfolgt im Zuge der Antragsstellung eine eingehende Prüfung des Antragsstellers durch die Behörden auf dessen persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit.
Kleinen Waffenschein beantragen in Hessen
Ob die Bewilligung durch die Behörde erteilt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Prinzipiell muss eine Person volljährig sein und eine ausreichende persönliche Eignung sowie Zuverlässigkeit vorweisen können, um das Dokument zu erhalten. Der Verfahrensablauf gliedert sich in die Segmente „Antragsstellung“, „Prüfung“ und „Erteilung“. Die in diesem Kontext anfallenden Kosten sind von den einzelnen Gebührenregelungen der Städte und Landkreise abhängig. Grundsätzlich werden in Hessen Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben. Die Bearbeitungfrist variiert parallel dazu von Kommune zu Kommune. In Wiesbaden umfasst das Verfahren derzeit ein Intervall von bis zu maximal 3 bis 4 Monaten.
Da in Hessen die kommunalen Verwaltungsstellen die Genehmigungen erteilen, muss der dafür erforderliche Antrag bei den kommunalen Behörden eingeholt werden. Zahlreiche Städte und Kommunen bieten über ihren Online – Auftritt Bürgern die Möglichkeit das Formular kostenfrei herunterzuladen. Das wahrheitsgemäße Ausfüllen des Vordruckes mit den persönlichen Informationen, bildet die Basis um einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Ergänzend muss der Beleg in der zuständigen Stelle eingereicht werden. Hierfür muss der gültige Personalausweis zur Identitätsprüfung vorgezeigt werden. Wenn das Formular auf dem Postweg an die Behörde übersandt wird, ist eine Kopie des Personalausweises den Unterlagen beizulegen.
Die Daten der antragsstellenden Person werden mit den unbeschränkten Auskünften des Bundeszentralregisters, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und sämtlichen polizeilichen Systemen abgeglichen. Veranlassen die auf diesem Weg gewonnenen Erkenntnisse zu der Annahme die antragsstellende Person sei nicht persönlich geeignet, kann die Behörde ein amtsärztliches- oder fachpsychologisches Zeugnis einfordern. Ein Antragssteller weist vermeintlich nicht die erforderliche Eignung auf, sobald die betreffende Person psychisch krank, alkoholabhängig oder geschäftsunfähig ist.
Vorbestrafte-, gesetzlich verurteilte- oder kriminalstatistisch erfasste Personen verfügen über keine ausreichende Zuverlässigkeit für die Bewilligung. Kriminell in Erscheinung getretene Bürger erhalten deshalb keinen kleinen Waffenschein. Sobald dem zuständigen Sachbearbeiter das Dokument vorliegt, wird der Antragssteller kontaktiert. Die Kosten für die Ausstellung können per Gebührenbescheid oder umgehend beglichen werden.