Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen – Der kleine Waffenschein regelt in Deutschland das Mitführen von Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen oder Signalwaffen mit der sogenannten PTB-Kennzeichnung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt. Wer solche Waffen grundsätzlich nur privat besitzt, benötigt den Schein zunächst nicht. Wer sie jedoch auch in der Öffentlichkeit bei sich tragen will, muss den Schein beantragen und sich zudem jederzeit ausweisen können. In den folgenden Absätzen soll es im Überblick darum gehen, welche Bedingungen für die Beantragung erfüllt sein müssen, welche Kosten dabei auftreten und wie man im Bundesland Sachsen den Kleinen Waffenschein beantragen kann.
Der kleine Waffenschein
Kleinen Waffenschein beantragen in Sachsen
Grundsätzlich kann jeder einen kleinen Waffenschein beantragen. Die hierfür vorgesehenen Waffen mit der entsprechenden Kennzeichnung werden aber grundsätzlich nur an volljährige Personen verkauft. Wichtig ist nur, dass die beantragende Person sich jederzeit ausweisen kann, wenn sie die Waffe bei sich trägt. Dazu muss der Inhaber des Waffenscheins also entweder deutscher Staatsbürger mit Personalausweis sein oder mindestens einen Pass mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können. Außerdem wird die beantragende Person auf Zuverlässigkeit und auf ihre persönliche Eignung geprüft. Dazu nimmt die zuständige Behörde einen Abgleich mit der Justiz vor und prüft unter anderem auf eventuelle Vorstrafen. In Sachsen wird die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins nicht von der Polizeibehörde, sondern von den Ämtern wie zum Beispiel dem Landratsamt übernommen. Unter Umständen kann das Amt zusätzlich ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis verlangen, um die persönliche Eignung festzustellen. Diese Eignungsprüfung muss mindestens aller drei Jahre wiederholt werden.
Ablauf und Kosten der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
Für die Beantragung des kleinen Waffenscheins muss in Sachsen lediglich ein entsprechender Formularvordruck ausgefüllt und beim zuständigen Amt eingereicht werden. Dieser kann zum Beispiel online ausgedruckt werden. Zusätzlich benötigt das Amt einen Nachweis über den Besitz eines Personalausweises oder eines Nationalpasses und gegebenenfalls die oben genannten Zeugnisse. Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins verlangt das Amt 75 Euro. Für eine Nachprüfung der Eignung, die spätestens drei Jahre nach der Erstausstellung erfolgen sollte, fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 30 Euro an.
Was ist mit dem Kleinen Waffenschein erlaubt?
Wer einen Schein erfolgreich erworben hat, darf geringfügige Waffen wie Schreckschusspistolen oder Pfefferspray in der Öffentlichkeit mit sich führen, solange er sich ausweisen kann. Zum grundsätzlichen Einsatz dieser Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt der Kleine Waffenschein ausdrücklich nicht – auch nicht an Silvester. Nur in wenigen Ausnahmen erlaubt das Gesetz den Einsatz von solchen Waffen im öffentlichen Raum, zum Beispiel zu Sportveranstaltungen, Theateraufführungen oder wenn eine bestimmte Bewegungsenergie der Munition nicht überschritten wird. Einzelheiten hierzu lassen sich im Paragraph 12 des Waffengesetzes finden. Geringfügige Waffen zum Angriff einsetzen ist selbstverständlich strafbar. Ob der Einsatz einer solchen Waffe als Verteidigung gerechtfertigt ist oder war, muss in Deutschland immer ein Gericht entscheiden.
Wie erkenne ich, ob ich für meine Waffe einen kleinen Waffenschein brauche?
Waffen, die zum Führen in der Öffentlichkeit den Schein voraussetzen, sind mit einer speziellen Kennzeichnung versehen. Dabei handelt es sich entweder um das Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt – ein Kreis mit den Buchstaben PBT darin – oder das sogenannte „F im Fünfeck“, das vor allem auf Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen vorkommt, wie sie beispielsweise im Softair-Sport üblich sind. Befindet sich auf einer Reizsprühwaffe, einer Druckluftwaffe oder ähnlichem keines der Prüfsymbole, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass diese Waffen ungefährlich oder nicht-kennzeichnungspflichtig sind. Im Gegenteil: Eher handelt es sich um verbotene Waffen.
Wer braucht einen Kleinen Waffenschein?
Der Schein ist vor allem für viele Sportschützen interessant, die eine eigene Sportwaffe besitzen und diese regelmäßig zu öffentlichen oder teilöffentlichen Schießveranstaltungen mitnehmen. Auch für Signalwaffen, die bei Übungen von Noteinsätzen verwendet werden, braucht es zum Transport den entsprechenden Schein. Unter Umständen werden Schreckschusswaffen auch verwendet, um Vögel oder Wildtiere zu vertreiben, womit sie ebenfalls im öffentlichen Gelände Verwendung finden. Laut den Zahlen des Nationalen Waffenregisters haben in den vergangenen Jahren so viele Menschen in Deutschland wie nie zuvor einen solchen Schein beantragt. Viele Medien berichten, dass dies mit einem gesteigertem Sicherheitsbedürfnis der Deutschen zusammenhängen könnte. Von öffentlicher Seite, unter anderem in den sächsischen Behörden, wird aber immer wieder darauf hingewiesen, dass der Kleine Waffenschein nicht als Berechtigung zur Selbstverteidigung missverstanden werden darf. Die einzige Behörde, die zu solcher Gewaltanwendung gegebenenfalls grundsätzlich berechtigt ist, ist und bleibt die Polizei.
Was passiert, wenn man keinen kleinen Waffenschein hat?
Wer einen Kleinen Waffenschein besitzt, muss diesen stets zusammen mit dem Personalausweis vorweisen können, wenn er die entsprechende Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führt. Wer den Schein nicht bei sich trägt und dabei erwischt wird, wie er eine entsprechende Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der im Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden kann. Noch härter ist die Strafe beim Führen einer kennzeichnungspflichtigen Waffe, ohne dass ein Schein ausgestellt wurde. Dies ist eine Straftat nach dem deutschen Waffengesetz und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnisaufenthalt sowie dem Entzug der Waffe und aller waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Folge haben.