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Kleinen Waffenschein beantragen in Baden-Württemberg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Baden-Württemberg 2023

Kleinen Waffenschein beantragen in Baden-Württemberg – Ein kleiner Waffenschein berechtigt zu dem Mitführen von Schreckschusspistolen, Reiz- und Signalwaffen sowie Pfefferspray in der Öffentlichkeit. Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Jahrmärkten ist allerdings das Führen der Waffen verboten. Der Erwerb der entsprechenden Waffen ist an keine gesetzlichen Auflagen gebunden. Ein kleiner Waffenschein kann unkompliziert bei öffentlichen Behörden, unter Angabe spezifischer personenbezogener Informationen, beantragt werden. So stellen beispielsweise Polizei oder kommunale Ämter die entsprechenden Dokumente aus. Die zu entrichtenden Kosten sind an die kommunale Gebührenregelungen und die zugehörigen geltenden Bestimmungen geknüpft. Insgesamt ist in Deutschland ein kollektiver Trend zur Selbst – Bewaffnung zu erkennen. Demnach belief sich die Zahl der ausgestellten Genehmigungen im November 2017 im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW auf 143000. Demgegenüber besaßen im November 2016 lediglich 119000 Bürger in Nordrhein – Westfalen einen kleinen Waffenschein. Diese Zahlen aus dem bevölkerungsstärksten Bundesland Deutschlands sind exemplarisch für die deutsche Bevölkerung zu verstehen. Speziell seit der Silvesternacht 2015 / 2016 verzeichnen die Anträge bundesweit permanent deutliche Steigungsraten.

Kleiner Waffenschein

Prinzipiell wird die Genehmigung für ein unbefristetes Intervall ausgestellt. Besitzer einer „erlaubnisfreien Waffe“, haben Sorge dafür zu tragen, dass Waffen und Munition dauerhaft sicher verwahrt sind. Gleichzeitig ist unbedingt darauf zu achten, dass die Gegenstände nicht unerlaubt von Dritten an sich genommen werden. Bei Verlust des kleinen Waffenscheins ist dies umgehend der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Kleinen Waffenschein beantragen in Baden-Württemberg

In dem Bundesland Baden – Württemberg kann ein kleiner Waffenschein je nach Wohnort bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden. Dies sind abhängig vom Wohnort die jeweilige Kreispolizeibehörde, das Landratsamt, die Stadtverwaltung sowie der Verwaltungsgemeinschaft. In Stadtkreisen und großen Kreisstädten ist stets die jeweilige Stadtverwaltung für den Verfahrensablauf zuständig. Bei Bedarf können sich interessierte Bürger über die Internetpräsenz des “ Serviceportals Baden – Württemberg“ über den Menüpunkt “ kleinen Waffenschein beantragen“ über die individuell regional zuständige Behörde informieren. Unter Eingabe der betreffenden PLZ oder dem Namen des Wohnsitzes in das Suchfeld, kann umgehend die regional zuständige Stelle für die Antragsstellung herausgefunden werden. Für Anträge von Bewohnern der Stadt Stuttgart ist beispielsweise die kommunale Verwaltung zu kontaktieren. Die Antragsstellung obliegt dem “ Amt für öffentliche Ordnung“ bzw. der Waffenbehörde Stuttgart. Die Hausanschrift der Stelle lautet:


Eberhardstraße 35

70173 Stuttgart

Die städtische Verwaltungsstelle ist über die Rufnummer 0711/ 216-91914 telefonisch zu erreichen.

E–Mails können an die Adresse Sicherheit@Stuttgart.de gerichtet werden.


Voraussetzungen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen

Die Ausstellung des Dokuments ist mit einigen zwingend zu erfüllenden Voraussetzungen verknüpft. Demnach muss der Antragssteller ein Mindestalter von 18 Jahren besitzen. Die volljährige Person muss zudem die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verbindlich nachweisen. Gemäß diesen Kriterien darf die antragstellende Person weder kriminell noch vorbestraft sein. Personen, die geschäftsunfähig, psychisch krank oder alkoholabhängig sind, erhalten grundsätzlich keine derartige Genehmigung. Die betreffenden Personengruppen verfügen daher nicht über die erforderliche individuelle Eignung.

Ablauf der Antragserteilung

Über die Internetpräsenz des „Serviceportals Baden – Württemberg“ gilt es, die regionale Stelle für die Antragsstellung ausfindig zu machen. Das Dokument muss stets bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Die dafür notwendigen Formulare liegen in den einzelnen Stellen aus. Ergänzend bieten zahlreiche Stellen interessierten Bürgern die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen als Download online herunterzuladen. Der Verfahrensablauf, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen durchläuft verschiedene Ebenen. Nach dem Ausfüllen des Formulars, erfolgt eine fundierte Prüfung sämtlicher Daten durch die Behörde. Diese belegt ob der jeweilige Antragssteller eine ausreichende Zuverlässigkeit aufweist, um einen kleinen Waffenschein besitzen zu dürfen. Hierfür holt die zuständige

Behörde personenbezogene spezifische Auskünfte bei verschiedenen öffentlichen Stellen ein. So werden etwa die persönlichen Daten beim Bundeszentralregister und dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister abgefragt. Zusätzlich wird eine Stellungnahme des Landeskriminalamtes eingefordert. Ergibt sich aus den Informationen die Annahme, dass die antragsstellende Person über eine unzureichende persönliche Eignung verfügt, so kann die Behörde ein amts- bzw. fachärztliches Zeugnis zur Vorlage verlangen. Ebenso ist die Stelle dazu berechtigt ein fachpsychologisches Zeugnis sehen zu wollen.

Notwendige Unterlagen

Im Rahmen der Antragsstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass dem Sachbearbeiter vorzulegen. Ausländische Staatsangehörige sind zu der Vorlage ihres aktuellen Nationalpasses verpflichtet. In Einzelfällen, bei denen die persönliche Eignung in Frage gestellt wird, muss zudem ein amts-, fachärztliches- oder fachpsychologisches Zeugnis vorgewiesen werden.

Kosten

Die zu entrichtenden Gebühren, um einen kleinen Waffenschein zu beantragen sind in Baden – Württemberg von der regionalen kommunalen Gebührenregelung abhängig. In der Regel wird für die Erteilung der Genehmigung eine Gebühr zwischen 50 Euro und 102 Euro fällig. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist im Rahmen der Erteilung eine Gebühr von derzeit 86 Euro zu zahlen. Für eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Besitzer der Genehmigung alle 3 Jahre zusätzlich einen Betrag von 28 Euro entrichten. Detaillierte Informationen bezüglich der in diesem Kontext anfallenden Kosten sind unbedingt bei der dafür zuständigen Stelle zu erfragen.

Rechtsgrundlage für den kleinen Waffenschein

Die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung bilden § 4, § 5, § 6, § 10, § 36 des Waffengesetzes sowie die Anlage 2 Abs. 2 bis 4 des Waffengesetzes ( WaffG ).

Kleinen Waffenschein beantragen in Baden-Würtemberg
Elektroschocker | © Bildagentur PantherMedia / Evgenyjs1